Diskont

(1 Bewertungen) +1 | -0

Der Diskont ist ein Abschlag bei Forderungen, welche vor der Fälligkeit zahlungswirksam werden, bzw. ein Abschlag beim Erwerb von noch nicht fälligen Forderungen. Der Begriff Diskont ist auch im Zusammenhang mit dem veralteten Zahlungsmittel des Wechsels gebräuchlich. In der Bankenwelt wird mit dem Diskontsatz der Zinssatz angegeben, mit dem die EZB (Europäische Zentralbank) Wechsel von anderen Banken ankauft. Die Tätigkeit wird Diskontieren bezeichnet.

Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen

Über den Autor

Lexikon Begriffauswahl

Aus dem Magazin

Aus dem Ratgeber