Corona-Soforthilfen: Zuschüsse, Kredite in Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz hat für Solo-Selbstständige und Unternehmen in der Coronakrise neben den bundesweit verfügbaren Programmen auch ein eigenes Hilfsprogramm aufgestellt. Die Bedingungen, Konditionen sowie weitere Informationen zur Soforthilfe Rheinland-Pfalz zeigt dieser Artikel.

Inhaltsverzeichnis
Corona-Soforthilfe Bund
Die Corona-Soforthilfe des Bundes wird über das jeweilige Bundesland beantragt. Auch in Rheinland-Pfalz können Unternehmen mittlerweile diese Hilfen beantragen. Die Höhe der Soforthilfe ist dabei gestaffelt nach der Anzahl der Beschäftigten (Hinweis: wenn wir von “Beschäftigten” sprechen, dann sind immer sog. Vollzeitäquivalente gemeint, sprich Vollzeitstellen):
- bis 5 Beschäftigte: max. 9.000 Euro
- bis 10 Beschäftigte: max. 15.000 Euro
Die Soforthilfe des Bundes ist ein einmaliger Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Nach Informationen des Bundeslandes Rheinland-Pfalz darf dieser Zuschuss jedoch nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts in Anspruch genommen werden.
Den Antrag finden Sie hier: Corona-Soforthilfe.
Den Antrag ausfüllen, unterschreiben und im PDF-Format an csh@isb.rlp.de per Mail versenden.
Darüber hinaus hat Rheinland-Pfalz jedoch noch ein eigenes Programm aufgelegt, welches im Folgenden näher besprochen wird.
Corona-Hilfe Rheinland-Pfalz
Wer kann gefördert werden?
Alle Solo-Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen mit maximal 30 Beschäftigten, deren Existenz durch die Coronakrise bedroht ist, können einen Antrag auf die Soforthilfe Rheinland-Pfalz stellen. Unternehmen die bereits zum 31.12.2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gemäß der EU-Definition waren, sind nicht förderberechtigt.
Wie sieht die Förderung aus?
Bei der Corona-Förderung des Landes Rheinland-Pfalz handelt es sich um ein Darlehen. Der Kredit wird im Hausbankverfahren beantragt. Die Kreditgenehmigung und Ausreichung erfolgt dabei durch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) über die Hausbank zur Weiterleitung an den Antragsteller.
- bis 10 Beschäftigte: 10.000 Euro Sofortdarlehen
- bis 30 Beschäftigte: 30.000 Euro Sofortdarlehen zzgl. eines 30%igen Landeszuschusses
- der Zuschuss den Betriebe zwischen 10 und 30 Beschäftigte erhalten, muss nicht zurückgezahlt werden (außer bei Nichtinanspruchnahme des Darlehens)
- Zinssatz von 1% p.a.für das Sofortdarlehen
- Kreditlaufzeit: bis 31.03.2026, wobei die ersten beiden Jahre tilgungsfrei sind
Der Kreditbedarf darf zudem:
- 25% des Jahresumsatzes 2019 oder
- die doppelten Lohnkosten 2019 oder
- den derzeitigen Liquiditätsbedarf für die nächsten 18 Monate
nicht übersteigen.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Den Antrag für das Sofortdarlehen können Sie hier herunterladen. Beachten Sie bitte, dass Sie diese Hilfe nur im Hausbankverfahren beantragen können. Das heißt, Sie müssen sich mit dem Formular an Ihre Hausbank wenden, die auch die Kreditentscheidung vornimmt! Möglicherweise müssen Sie auch Sicherheiten stellen.
Hier hätten wir uns gewünscht, dass Rheinland-Pfalz ähnlich wie andere Bundesländer die Anträge direkt entgegennimmt und die Kreditentscheidung vornimmt. Denn so entsteht unserer Meinung nach eine zusätzliche bürokratische Hürde.
Kann ich sowohl die Soforthilfe des Bundes als auch die des Landes Rheinland-Pfalz in Anspruch nehmen?
Unternehmen bis zu 10 Beschäftigte können sowohl die Corona-Soforthilfe des Bundes als auch das Darlehen des Landes Rheinland-Pfalz beantragen, sofern der Bedarf vorhanden ist. Die maximale Auszahlung entspräche demnach 19.000 Euro (bei bis 5 Beschäftigte) bzw. 25.000 Euro (bei bis 10 Beschäftigte). Da Unternehmen über 10 Beschäftigte keine Soforthilfe des Bundes erhalten, hat das Land o.g. Hilfsprogramm auf die Beine gestellt und zahlt darüber einen 30%igen, nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Bürgschaften
Das Bundeswirtschafts- und das Bundesfinanzministerium haben im Rahmen der Coronakrise ein ganzes Bündel an Maßnahmen vorgestellt. Ein Bestandteil sind auch die deutschen Bürgschaftsbanken. Die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz (BB) hat darauf reagiert.
- Anhebung der maximalen Bürgschaftssumme auf 2,5 Mio. Euro
- Bürgschaften bis 250.000 Euro werden im Expressverfahren genehmigt
- Bürgschaftsquote bis 80 Prozent
- Antragstellung erfolgt über die Hausbank
- Bürgschaften von über 2,5 Mio. Euro können als Landesbürgschaft vergeben werden. Ansprechpartner ist in dem Fall die ISB