Am von Torsten in kurz notiert geschrieben und am 23.02.2023 um 14:17 aktualisiert
Hilfe in der Coronakrise

Soforthilfen für Selbstständige + Kleinunternehmer

Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer sehen im Angesicht des Coronavirus nicht nur ihre Gesundheit, sondern auch ihre Existenzgrundlage bedroht. Der Staat bietet hierfür verschiedene Möglichkeiten an, um auch Kleinunternehmer und Selbstständige vor den wirtschaftlichen Aus zu bewahren.

Arme und Hände, die sich in einem Kreis anfassen als Zeichen der Hilfe und Unterstützung. Hier: Corona Hilfe für Unternehmer und Selbständige #besocial
Nur gemeinsam sind wir stark. #besocial
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Besonders Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer trifft die aktuelle Krisensituation dank des Coronavirus hart. Aufträge bleiben weg, Quarantänemaßnahmen müssen ergriffen werden und Schulen und Kitas bleiben geschlossen. All das bedeutet extreme Einschnitte bei der Auftragslage und der Personalpolitik.

Die Bundesregierung sowie die Landesregierungen wollen Unternehmern in der Coronakrise unter die Arme greifen und bringen fortlaufend neue Hilfsprogramme auf den Weg. Dieser Artikel gibt Ihnen einen überblick über die etablierte, bereits beschlossene und geplante Hilfsmaßnahmen für Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler.

Die wichtigsten Hilfen für Unternehmer: 

Corona-Hilfe für Solo-Selbstständige und Einzelunternehmer

Der Bund hat 50 Milliarden Euro für Klein- und Kleinstunternehmer zur Verfügung gestellt, die nun beantragt werden können. Hier erhalten Sie weitere Informationen sowie den Link zum Antrag.

  • Höhe des Bundeszuschusses:
    • Unternehmen, Selbständige und Freiberufler mit bis zu 5 Beschäftigten erhalten eine Einmalzahlung von bis zu 9.000 Euro für 3 Monate.
    • Unternehmen, Selbständige und Freiberufler mit bis zu 10 Beschäftigten erhalten eine Einmalzahlung von bis zu 15.000 Euro für 3 Monate.
  • Rückzahlung: Der Zuschuss muss nicht zurückerstattet werden, wenn der ausgezahlte Gesamtbetrag zur Überbrückung des Liquiditätsengpasses benötigt wird. Bei Überkompensation muss der Differenzbetrag zurückgezahlt werden.
  • Beantragung: Hier erhalten Sie alle Infos zur Beantragung, den Link zum Antrag sowie ein Video mit Ausfüllanleitung.

Außerdem wird Selbstständigen der Zugang zur Grundsicherung erleichtert. Ferner stehen auch für mittlere und größere Unternehmen Kreditangebote und Schutzfonds zur Verfügung.

Hilfsprogramme der Bundesländer

Alle Bundesländer haben eigene Hilfsprogramme für betroffene Unternehmen, Selbständige, Freiberufler und zum Teil auch Künstler aus ihrem Land auferlegt. Vielfach werden Soforthilfen in Form von direkten Zuschüssen gezahlt, die in der Regel nicht zurückerstattet werden müssen.

Eine komplette Übersicht für die Corona-Soforthilfen aller Bundesländer erhalten Sie hier!

Staatliche Hilfe: Schutzschild der Bundesregierung

Am Freitag, dem 13. März, haben das Bundesfinanzministerium und das Bundeswirtschaftsministerium ein Maßnahmenpaket zum Schutz der Wirtschaft beschlossen. Sie taufen es den Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen. Dieses Schutzschild beruht auf vier Säulen: 

  1. Erleichterung der Kurzarbeit 
  2. Flexibilität der Steuern (Liquiditätshilfen um einen Liquiditätsengpass zu vermeinden)
  3. KfW-Kredite in Milliardenhöhe
  4. Europäischer Zusammenhalt (Hier geht es um die internationale Bekämpfung der Infektionsverbreitung und die Stärkung der europäischen Banken im Zuge der "Corona Responsive Initiative".)

Einen zusammenfassenden Überblick über Informationsangebote zur Unterstützung für Unternehmen stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zur Verfügung. Ebenso bietet der Deutsche Industrie- und Handelskammertag weitere Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus.

Hilfe für Arbeitgeber: Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld

Die Agentur für Arbeit zahlt Kurzarbeitergeld, wenn nicht mehr genügend Aufträge vorhanden sind um die Mitarbeiter gemäß ihrer arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit auszulasten. So soll verhindert werden das temporäre Auftragsschwankungen wie in der Coronokrise nicht sofort zur Entlassung der Arbeitnehmer führen.

Berechnet wird das Kurzarbeitergeld nach dem Netto-Entgeltausfall. Die Beschäftigten erhalten grundsätzlich 60 % der Nettoentgeltdifferenz. Lebt ein Kind im Haushalt sind es 67 %. Kurzarbeitergelt ist auf maximal 12 Monate begrenzt.

Erleichterungen bei der Kurzarbeit in der Coronakrise

Vor der Corona-Pandemie wurde der Antrag auf Kurzarbeitergeld nur genehmigt, wenn mindestens ein Drittel der Beschäftigten keine Arbeit mehr hatte. Nun reichen 10 % der Beschäftigten aus (die von einer Kürzung um mind. 10 % des Bruttogehalts betroffen sein müssen), um den Zuschuss zu beantragen. Wichtig ist, dass es sich um eine vorübergehende und nicht vermeidbare Maßnahme handelt. Mit anderen Worten müssen alle anderen Optionen wie Urlaub, Überstundenabbau und Home-Office (Mehr zu Home-Office im Gründerlexikon lesen!) ausgeschöpft sein. Mehr Informationen zum Kurzarbeitergeld finden Sie auf der Website der Arbeitsagentur.

Beantragung von Kurzarbeit

Kurzarbeitergeld muss bei der zuständigen Arbeitsagentur beantragt werden. Das ist auch online möglich.

Hilfe für Arbeitgeber: Umlage U1 - Entgeltfortzahlung durch die Krankenkasse

Arbeitgeber mit bis zu 30 Arbeitnehmern müssen die Umlage U1 an die Krankenkasse bezahlen und besitzen dadurch automatisch eine Entgeltfortzahlungsversicherung. Diese übernimmt je nach Tarif zwischen 40 und 80 % der Lohnkosten, wenn ein Mitarbeiter arbeitsunfähig ist. Lesen Sie jetzt alles zur Erstattung und Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

Hilfspakete der KfW-Bank und der Landesbanken

Bundesfinanzminister Olaf Scholz bestätigte am Freitag, dem 13. März, dass die Überbrückungshilfen zur finanziellen Absicherung in der Coronakrise keinen Kreditrahmen haben sollen. Bislang gibt es noch keinen gesonderten KfW-Corona-Kredit, doch andere Förderprogramme, die Unternehmern zu gesonderten Konditionen die Liquidität in der Krise garantieren sollen. 

Auch die Landesbanken stellen bislang noch kein Corona-spezifisches Förderprogramm zur Verfügung, zumal sich die Angebote in den einzelnen Bundesländern unterscheiden. Zum Beispiel bietet die Landesbank Baden-Württembergs Liquiditätskredite an, während die Förderbank in Bayern Universalkredite, Akut-Kredite oder Ausfallbürgschaften für Kredite der Unternehmer anbietet. Die Übersicht der Förderbanken finden Unternehmer in der sogenannten Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. 

Nachtrag:

In der Facebook-Gruppe vom Gründerlexikon wurde bereits ein Fall geschildert, wo ein Termin bei der Hausbank für einen KfW-Kredit vereinbart wurde. Der Unternehmer wurde leider wieder nach Hause geschickt, weil es so schnell nicht ginge.
Aus meiner Erfahrung als 15-jähriger Betriebswirt und Experte im Bereich Existenzgründung kann ich mitteilen, dass Hausbanken in der Regel an KfW-Krediten nicht interessiert sind, da in diesen Fällen nur geringe Aufwandsentschädigungen gezahlt werden, die Zinseinnahmen jedoch die KfW hat. Eine Hausbank wird daher immer versuchen eine solche Anfrage oder einen derartigen Kredit zu unterdrücken oder eigene Hausprodukte zu anderen Konditionen zu vertreiben. Existenzgeschädigte Unternehmer sollten dies bei einem Bankgespräch (Lesen Sie jetzt Tipps zum Bankgespräch im Gründerlexikon!) beherzigen und vehement auf einen Vergleich der Konditionen und der Kreditangebote pochen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Arbeitsweise der KfW-Bank sich durch den Coronavirus nicht wesentlich geändert hat und die Einstellung der Hausbanken erst recht nicht. Es geht ja letztlich nicht um die Rettung der Banken, sondern nur um die Rettung der Bevölkerung und der Unternehmer.

Steuererleichterungen für Selbstständige

Im Zuge der Coronakrise sollen Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler durch Sonderregelungen bezüglich der Steuerzahlungen entlastet werden. Dazu können Finanzämter folgende Maßnahmen zulassen: 

  • Anträge auf Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommenssteuer bzw. Körperschaftssteuer. 
  • Stundung fälliger Steuerzahlungen: Finanzämter können hier in Teilen oder komplett auf die Stundenzinsen von 0,5 % pro Monat verzichten, wobei das Unternehmen die Zahlungsunfähigkeit durch die Corona-Pandemie belegen muss. 
  • Erlass von Säumniszuschlägen
  • Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen bis zum 31.12.2020
  • Bei unserem Anruf vom Gründerlexikon beim Finanzamt wurde mitgeteilt, dass bis auf Weiteres keine Außenprüfungen oder Steuerprüfungen bei Unternehmern in betrieblichen Räumen stattfinden.

Es gibt keine einheitliche Regelung auf Bundesebene, so dass ein enger und frühzeitiger Kontakt mit dem zuständigen Finanzamt unerlässlich ist.

Hilfe für Corona-Erkrankte und Quarantäne-Betroffene

Wer tatsächlich an dem Coronavirus erkrankt ist oder zumindest under Verdacht und somit unter Quarantäne steht, der erhält eine Entschädigung für seinen Verdienstausfall, wenn er nicht mehr in der Lage ist seiner Tätigkeit nachzugehen. Außerdem werden ggf. unvermeidliche Betriebsausgaben übernommen. Arbeitgeber können sich ebenfalls das Arbeitsentgelt für betroffene Arbeitnehmer erstatten lassen. Lesen Sie hier alles zur Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Kann ich meine freiwillige Arbeitslosenversicherung nutzen?

Sollten Sie eine solche freiwillige Sozialversicherung bei der Arbeitsagentur im Rahmen der Existenzgründung abgeschlossen haben, sollten Sie es nicht versäumen, diese nun bei einer Existenzgefährdung in Anspruch zu nehmen. Dazu gibt es jedoch einige Richtlinien, die Sie einhalten müssen, um tatsächlich in den Genuss von Arbeitslosengeld zu kommen. Lesen Sie hier im Gründerlexikon, welche Voraussetzungen und Informationen für die freiwillige Arbeitslosenversicherung wichtig sind.

Eine Gewerbeabmeldung ist dabei wohl unumgänglich, bitte fragen Sie diesbezüglich unbedingt vorher Ihren Sachbearbeiter bei der Bundesagentur für Arbeit. Wie eine Gewerbeabmeldung erstellt werden kann, zeige ich in diesem YouTube Video.

Welche Möglichkeiten haben Selbstständige bei der Kinderbetreuung?

In fast allen Bundesländern sind Schulen und Kitas vorübergehend geschlossen. Das bedeutet für Kleinunternehmer, sie haben weniger Mitarbeiter zur Verfügung. Doch gerade für Selbstständige ergibt sich hieraus ein Problem. Für Ausnahmefälle bieten einige Schulen und Kitas Notfallbetreuungen an, wobei es sich um sehr seltene Ausnahmeregelungen handelt. Eine richtige Lösung bietet die Bundesregierung für dieses Problem nicht. Fest steht jedoch, dass Kinder nicht in die Obhut von Großeltern gegeben werden sollte, da bei dieser Risikogruppe das Infektionsrisiko sogar tödlich enden kann. Lesen Sie jetzt zu Kinderbetreuung für Selbständige und Freiberufler!

Rechtsanwalt beantwortet die wichtigsten Unternehmerfragen zu Corona

Rechtsanwalt Philipp Brück hat uns die 13 wichtigsten Fragen von Selbstständigen zur Coronakrise beantwortet. Lesen Sie jetzt, ...

  • ... ob Kunden Aufträge einfach stornieren dürfen.
  • ... ob Sie weiterhin Miete für Ihr geschlossenes Ladenlokal bezahlen müssen.
  • ... ob Sie Mitarbeiter, für die Sie keine Arbeit mehr haben, entlassen dürfen.
  • ... ob Sie Soforthilfe vom Bund UND vom Land beantragen können.
  • ... und vieles mehr!

Was können Selbstständige, Kleinunternehmer und Freiberufler noch tun? 

Bevor es zu staatlichen Hilfspaketen kommt, können Selbstständige und Unternehmer selbst auf den Krisenmodus umschwenken. Folgende Maßnahmen sind hierfür zentral: 

  1. Einnahmen vorziehen: Wenn Sie noch Außenstände haben, sollten Sie schnellstmöglich dafür sorgen, dass Ihre Kunden die Forderungen begleichen.
  2. Ausgaben senken: Für Sie als Unternehmer gilt das Gegenteil. Betriebsausgaben sollten wo es geht zurückgefahren werden und Zahlungsaufschub oder die Aussetzung von Zahlungen sollte beantragt werden.
  3. Urlaub und Überstunden der Mitarbeiter abbauen: Lesen Sie dazu die arbeitsrechtlichen Fragen rund um Corona.
  4. Minusstunden der Mitarbeiter aufbauen
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Gründerlexikon.de-Autor: Torsten
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.

Was bekommt Arbeitgeber bei Krankheit seiner Mitarbeiter

Entgeltfortzahlungsversicherung für Unternehmer
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Wenn Mitarbeiter krankgeschrieben werden, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ihnen den Lohn weiter zu zahlen. Das kann gerade für kleine Unternehmen schnell zu einer enormen finanziellen Belastung werden, weshalb der Gesetzgeber mit der Umlage U1 eine Entgeltfortzahlungsversicherung für kleine und mittlere Betriebe vorsieht. 

Coronakrise: Zuschuss für Kleinstunternehmen möglich

Gruppe Menschen auf einem Konzert, hier: Corona Hilfe für Kleinunsternehmer
Endlich, die Regierung hat uns nicht vergessen.
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Kleine Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler erhalten von der Bundesregierung einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 9.000 bzw. 15.000 Euro der nicht zurückgezahlt werden muss. Damit soll die Liquidität und Existenz von Kleinunternehmern in der aktuellen Coronakrise gesichert werden.

13 wichtige Fragen von Selbstständigen zur Coronakrise

Rechtsanwalt Philipp Brück
Rechtsanwalt Philipp Brück beantwortet die drängendsten Fragen von Unternehmern in der gegenwärtigen Coronakrise.
© Philipp Brück

Die Coronakirse sorgt für viele Fragen bei Unternehmern, Selbstständigen und Freiberuflern. Wir haben Rechtsanwalt Philipp Brück die derzeit 13 meistgestellten Rechtsfragen aus wirtschaftlicher Perspektive gestellt. Lesen Sie jetzt seine Antworten und Tipps!