Zinsbescheinigung
(1 Bewertungen)Wird ein Zinsertrag erzielt, oder werden Zinsen für Fremdkapital aufgewendet müssen die entsprechenden Beträge gegenüber dem Finanzamt angezeigt werden, da sie steuerlich relevant sind. Diese Anzeige erfolgt mithilfe der Zinsbescheinigung. Diese Zinsbescheinigung wird von dem Unternehmen ausgestellt, das mit den Zinsvorgängen betraut ist, also beispielsweise von einer Bank, von einem Versicherungsunternehmen oder anderen Instituten. In der Regel werden Zinsbescheinigungen von diesen Unternehmen standardisiert einmal im Jahr versendet. Üblicherweise erfolgt dies in einer Jahresübersicht für das zurückliegende Jahr.
Anhand einer Zinsbescheinigung kann im Falle der Zinsaufwendungen gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden, welcher Zinsbetrag für Fremdkapital entrichtet wurde. Dieser Betrag kann im Rahmen der Zinsschranke als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden.
Handelt es sich um Zinserträge, kann das Finanzamt anhand der Zinsbescheinigung entscheiden, ob und in welcher Höhe eine Einkommensteuer zu entrichten ist. Zu berücksichtigen ist hierbei eine eventuelle Nutzung eines Freistellungsauftrages.
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- Torsten Montag
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