Rechtsfähigkeit

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Ein Mensch ist rechtsfähig, wenn er Träger von Rechten und Pflichten ist. Somit sind alle Menschen (also die natürlichen Personen) rechtsfähig. Darüber hinaus können auch juristische Personen (private und öffentliche) rechtsfähig sein. So zum Beispiel eingetragene Vereine, die GmbH, die AG oder die Genossenschaft u.a. Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt unmittelbar nach seiner Geburt und endet mit dem Tod. Durch die Eigenschaft der Rechtsfähigkeit kann eine natürliche oder juristische Person verklagt werden oder selbst Klage einreichen. Von der Rechtsfähigkeit sollte die Geschäftsfähigkeit klar abgegrenzt und unterschieden werden.

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