Tätigkeitsbeschreibung, Berufsgenossenschaft, Handel oder vertrieb von Erotikprodukten
(1 Antwort)ich bin noch in keinster Weise "firm", was das Thema Selbständigkeit betrifft.. Und wie die meisten hier, habe ich sooooo viele Fragen.
Ich möchte sowas ähnliches wie Tupperberaterin machen. Jedoch im Bereich Körperpflegeartikel und Erotikprodukte .
Ist es ratsam, im Tätigkeitsfeld der Gewerbeanmeldung: Handel ( oder doch bessser Vertrieb ) von Körperpflege- und Erotikprodukten zu schreiben ?
Muss ich mich dann auch bei der Berufsgenossenschaft anmelden ?
Oder ist sie nur für bestimmte Berufsgruppen zuständig ?
Allen noch einen erholsamen Abend. Und Danke im voraus !
Gruss Tatjana
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guten Abend Tatjana1,
Ist es ratsam, im Tätigkeitsfeld der Gewerbeanmeldung: Handel ( oder doch bessser Vertrieb ) von Körperpflege- und Erotikprodukten zu schreiben ?
ich denke, das macht keinen Unterschied, da es im Grunde genommen dasselbe ist. Dem Gewerbeamt wird es auch egal sein, Hauptsache ist, es ist nicht illegal. Wenn Sie mit etwas handeln, vertreiben sie es doch oder?Muss ich mich dann auch bei der Berufsgenossenschaft anmelden ?
in der Regel melden die sich schon bei Ihnen ganz allein. Ich würde also dort nicht hinterher telefonieren, da eine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaften (als gesetzliche Unfallversicherung) meist nur mit Kosten verbunden ist. Gerade in ihrem Gewerk oder in ihrer Branche passieren relativ wenige Unfälle, so dass eine Versicherung diesbezüglich meist rausgeschmissenes Geld ist, was sie anderweitig viel besser einsetzen können, gerade als Existenzgründerin.
manchmal kommt es aber vor, dass Berufsgenossenschaften auf eine Pflichtversicherung bestehen. Dann konnte man dann nicht raus und muss meist zahlen. Also abwarten und Tee trinkenOder ist sie nur für bestimmte Berufsgruppen zuständig ?
Hier haben wir eine Liste aller derzeitigen Berufsgenossenschaften.Kommentar schreiben
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