Ich AG und Scheinselbstständigkeit
(1 Antwort)Guten Tag,
ich habe eine Frage zu dem Thema Ich-Ag und Scheinselbstständigkeit:
Und zwar habe ich in den Jahren 2006 bis 2008 die ICH- AG-Förderung bezogen, parallel aber bis 2010 überwiegend für einen Auftraggeber gearbeitet. Dieser hat jetzt eine Sozialversicherungsprüfung!
Sollte ich im Nachgang als Angestellter eingestuft werden, gibt es dann eigentlich Rückzahlungsforderungen des Arbeitsamtes über die dann ja zu Unrecht gezahlte Förderung? Zum Zeitpunkt der Antragstellung der Förderung war die Auftragslage für mich ja noch nicht abzusehen. Hafte ich hier für evtl. im Nachgang zu Unrecht bezogene Leistungen?
Vielen Dank,
HR
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Antworten
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Das ist eine Frage, die einer sehr umfangreichen und differenzierten Antwort bedarf.
Insgesamt ist das hier nicht zu leisten. Vor allem müßte man noch mehr Details wissen. Ziemlich unklar ist zum Beispiel die Formulierung "parallel überwiegend bis 2010 für einen Auftraggeber gearbeitet".parallel aber bis 2010 überwiegend für einen Auftraggeber gearbeitet
Mit der fachkundigen Stellungnahme 2006 ist festgestellt worden und mit dem Bewilligungsbescheid für die Förderung nach §57 SGB III auch, daß Sie selbständig tätig sind.
Ein weiterer Aspekt ist die Frage, ob eine Verjährung für eine Rückforderung bereits eingesetzt hat.
Die Festellung, daß man überwiegend nur für einen Auftraggeber gearbeitet hat, ist inzwischen sehr oft von Sozialgerichten als nicht besonders relevant für die Arbeitnehmereigenschaft befunden worden. Wichtiger ist die Frage, ob man wirklich vergleichbar wie andere in der Branche auf eigene Rechnung gearbeitet hat.
...
Also, Post abwarten und dann unter Umständen Beratung suchen. Vorher kann man kaum was machen.
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kommentiert von Dr. Gudrun Wolf am 30. Januar 2012
Der "Salat" mitten im Text tut mir leid, keine Ahnung wie das zustande gekommen ist.
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kommentiert von Torsten Montag am 4. Februar 2012
Kein Problem Frau Dr. Wolf, das liegt an uns. Wir haben ein Skript installiert, was beim Kopieren von Texten aus dem Gründerlexikon jeweils einen Hinweis einfügt, woher der kopierte Text stammt. Das ist ein juristisches Problem, denn es wird hier sehr viel kopiert, so dass wir immer wieder Plagiate im Netz finden.
Ich werde Ihnen jedoch das Recht im System erteilen, künftig ohne dieses Skript arbeiten zu können. Sie können dann also kopieren, ohne dass dieser rechtlicher Hinweis mit angeführt wird. Ich hoffe das ist in Ordnung.
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kommentiert von Holger Resack am 31. Januar 2012
Sehr geehrte Frau Dr. Wolf, Vielen dank für Ihre rasche Antwort. Ich habe mich da offensichtlich ungenau ausgedrückt: die Frage ist was passiert WENN ich als Angestellter eingestuft werde! Muss ich dann die Leistungen zurück zahlen? Denn genau das ist das Szenario welches der Rechtsanwalt meines ehem. Auftraggebers aktuell skizziert. Gibt es da Präzedenzfälle? Über ein passenden Tip für eine Beratung bin ich ebenfalls dankbar. Vielen Dank, HR
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