Passivseite

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Für bilanzierende Unternehmer ist es eine Pflicht für jedes Geschäftsjahr eine Bilanz zu erstellen. Diese Darstellung des Vermögens gestattet es dem Betrachter, Vermögen und Kapital gegenüberstellend zu vergleichen. Die Passivseite wird in der Bilanz immer rechts dargestellt und gliedert das Vermögen in eigenes und fremdes Kapital. Sie beinhaltet insbesondere das Eigenkapital mit dem gezeichneten Kapital, den Kapitalrücklagen, den Gewinnrücklagen, dem Gewinn- oder Verlustvortrag, sowie dem Jahresüberschuss oder dem Jahresfehlbetrag. Darüber hinaus sind auf der Passivseite auch die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten und die Rechnungsabgrenzungsposten eingeordnet. Die Passivseite oder auch Passiva genannt, zeigt die Mittelherkunft, während die Aktiva oder Aktivseite die Mittelverwendung aufzeigt.

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