Nicht abzugsfähige Steuern

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Steuern können als Betriebsausgabe abzugsfähig sein und somit den Gewinn des Unternehmens mindern. Solche Steuern sind beispielsweise die Kfz–Steuer oder die Gewerbesteuer. Nichtabzugsfähige Steuern sind als Betriebsausgabe nicht absetzbar, so z. B. die Einkommensteuer.

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