So fälschen sie am besten ihre Rentabilitätsvorschau
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Die Rentabilitätsvorschau, oft auch als Ertragsvorschau bezeichnet, müssen Existenzgründer vor allem dieBundesagentur für Arbeit erstellen. Die Rentabilitätsvorschau muss bei der Beantragung desGründungszuschusses vorliegen.
Der Gründer kann die Vorschau mit einem Programm, direkt auf einer Vorlage oder mit Hilfe eines Beraters erstellen.
Welche Daten werden in der Rentabilitätsvorschau erfasst?
Eine Rentabilitätsvorschau wird für den Zeitraum von drei Jahren erstellt. Der Gründer muss seine betrieblichen Einnahmen und Umsatzerlöse den Aufwendungen für das Unternehmen gegenüberstellen. Das so ermittelte Betriebsergebnis ( Gewinn) soll ein stetiges Wachstum nachweisen.
Zahlen anpassen
Der Gründer hat sich im Vorfeld über die Höhe des möglichen Umsatzes informiert und damit einen gewissen monatlichen Umsatz prognostiziert. Rutscht das dadurch ermittelte Betriebsergebnis zu weit ins Minus, muss die Umsatzzahl korrigiert werden. Ohne Korrektur besteht die Möglichkeit, dass die Förderung nicht gewährt wird. Demzufolge kann der Gründer seine Umsätze so weit nach oben anpassen, dass das Betriebsergebnis vom negativen ins positive wechselt.
Kosten vermindern
Eine weitere Stellschraube sind die betrieblichen Kosten. Der geplante Aufwand für Werbung kann 500 oder 4000 Euro ausmachen. Gleiches gilt für dieKfz Kosten. Ein teurer Benziner schlägt sich mit anderen Zahlen in der Rentabilitätsvorschau nieder als ein kleiner Diesel. Gründer müssen die Kosten so weit reduzieren, dass bei einem machbaren Umsatz unterm Strich ein kleiner Gewinn übrigbleibt.
Übermäßig hoher Gewinn ist schädlich
Manch ein Gründer könnte jetzt auf den Gedanken kommen, den monatlichen Gewinn schön hoch anzusetzen. Das sieht für zukünftige Investoren, Banken und die Bundesagentur für Arbeit gut aus und der zukünftige Unternehmer ist auf der sicheren Seite.
Aus Sicht der Krankenkassenbeiträge ist dieser Gedanke falsch. Wird bspw. in der Rentabilitätsvorschau ein monatlicher Gewinn von 500,- Euro ausgewiesen, zahlt der Gründer mit Gründungszuschuss Beiträge auf die Bemessungsgrundlage für Existenzgründer (seit 1.07.2009 liegt die Bemessungsgrundlage bei 1.260,- Euro). Weist der Gründer hingegen einen Gewinn von 3.000,- Euro aus, muss er auf den vollen Gewinn Krankenkassenbeiträge zahlen. Die Krankenkasse nimmt den prognostiziertenGewinn aus der Rentabilitätsvorschau als Grundlage zur Berechnung.
Korrektur mit der Steuererklärung
Der Steuerbescheid des Gründungsjahres ist im nach hinein entscheidend für Ihre Einstufung bei der Krankenkasse. Hat der Gründer seine Einkünfte zu hoch geschätzt und daher zu hohe Krankenkassenbeiträge gezahlt, bekommt er die zu viel gezahlten Beiträge nicht erstattet. Umgekehrt müssen Existenzgründer jedoch nachzahlen, wenn Sie ihren Gewinn zu niedrig geschätzt haben. Die Krankenkasse bekommt die ihr zustehenden Beträge also in jedem Fall, Sie als Gründer haben bei einer Überzahlung das Nachsehen.
Was lernen wir daraus?
Gründer müssen in ihrer Rentabilitätsvorschau die Zahlen so anpassen, dass alle Ämter und Institutionen zufrieden gestellt sind. Für die Bundesagentur für Arbeit ist für die Gewährung des Gründungszuschusses ein wachsender Gewinn nötig. Der darf aber wegen der Krankenkassenbeiträge nicht zu üppig ausfallen. Mit den oben genannten Stellschrauben kann jeder Gründer seine Rentabilitätsvorschau entsprechend gestalten. Da alle Zahlen aus der Rentabilitätsvorschau eine Prognose sind, muss kein Existenzgründer im Nachhinein Repressalien fürchten.
Fazit
Alle Ämter und Behörden fordern vom Existenzgründer die Rentabilitätsvorschau. Ein Abgleich zwischen den Ämtern findet jedoch nach unserer Praxiserfahrung nicht statt, zumindest nicht so lange der Gründer seine Unterlagen immer rechtzeitig bei der Krankenkasse abgibt. Sofern es hier zu Versäumnissen kommt, kann eine Krankenkasse schon mal beim zuständigenFinanzamt um Amtshilfe bitten, dann kommen selbstverständlich auch Zahlendifferenzen heraus. Amtshilfe ist aber wirklich nur die absolute Seltenheit im Notfall. Da muss der Gründer schon sehr faul und träge sein, was man ja von einem angehenden Existenzgründer nicht erwartet ;-)
Einfachste Lösung
Als Gründer sollten Sie drei verschiedene Rentabilitätsvorschauen erstellen. Die erste mit einem ganz geringen Gewinn für die Krankenkasse. Die zweite mit einer vorzeigbaren Gewinnsteigerung für die Bundesagentur für Arbeit und die dritte mit einem maximalen, realistischen Gewinn für Bankgespräche. Die "passenden" Zahlen finden Gründer selbstverständlich durch eine Umsatzanpassung nach oben. Falls die Umsatzanpassung nicht ausreicht, muss der Jungunternehmer seine Kosten in einem verträglichen Maß reduzieren.
Berater suchen
Existenzgründer sollten sich einen Berater suchen, der die Rentabilitätsvorschau für glaubhaft befindet und die Geschäftsidee mit seiner Stellungnahme befürwortet. Die Rentabilitätsvorschau und die fachkundigen Stellungnahme mit Stempel und einer Unterschrift des Beraters, räumen dem Gründer die meisten Hürden aus dem Weg.
Prognose ohne Gewähr
Da es sich bei der Rentabilitätsvorschau nur um eine Prognose handelt, kann niemand im Nachhinein für die Zahlen in die Verantwortung genommen werden. Verwenden Gründer ehrliche Zahlen und müssen dann durch eine überhöhte Gewinnprognose zu viel an die Krankenkasse zahlen oder erhalten auf Grund einer zu niedrigen Gewinnprognose keine Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit, sind sie die Dummen.
Quelle:
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- Rentabilitätsvorschau - welche Zahlen muss ich erfassen
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[...] Über den AutorEvelyn BrandiesMein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gruenderlexikon.de. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.Bereits geschriebene Artikel: 150Weitere Artikel des Autors Evelyn BrandiesFachbegriffe im Lexikon nachlesen? Eigenkapital Fremdkapital gewinn Kosten Umsatz Bewerten Sie den Artikel (Geben Sie die erste Stimme für diesen Beitrag ab!) Loading ... Ähnliche BeiträgeSo fälschen sie am besten ihre Rentabilitätsvorschau [...]