Die wichtigsten Merkmale der Entgeltumwandlung bei der betrieblichen Altersvorsorge
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Seit Januar 2002 (Rentenreform) haben alle Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Selbst kleine und mittlere Firmen müssen sich nun mit diesem Thema beschäftigen. Der Anspruch liegt bei einem Maximalbetrag von 4 Prozent der individuellen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, hat also nichts mit dem gezahlten Gehalt oder Lohn zu tun. Es gibt aber auch eine Mindestumwandlung, und zwar in Höhe von 1/60 des monatlichen Bezuges.
Die Sozialversicherungsfreiheit galt bis Dezember 2008. Ab 2009 wird die betriebliche Altersvorsorge als Entgeltumwandlung auf allen Durchführungswegen sozialversicherungsbeitragspflichtig. Nur für die vom Arbeitgeber finanzierte betriebliche Altersvorsorge bleibt die im Steuerrecht festgeschriebene Obergrenze zur Sozialversicherungsbeitragsfreiheit bestehen.
So lässt sich betriebliche Altersvorsorge in jedem Unternehmen realisieren
Ein Modell von insgesamt fünf ist die Pensionskasse. Hier zahlt der Arbeitgeber die Beiträge ein und die Beschäftigten haben die Möglichkeit, sich durch eigene Einzahlungen aus ihrem Gehalt oder Lohn daran zu beteiligen (Entgeltumwandlung).
Die Pensionskasse sammelt Beiträge und Erträge zu einem Kapitalblock, aus dem die spätere Betriebsrente gezahlt wird. Die Beiträge werden in diesem rechtlich selbstständigen Unternehmen angelegt, das in Zusammenarbeit mit einer Versicherung kaum Verwaltungsaufwand benötigt. Die Arbeitnehmer erhalten somit die fast vollständigen erwirtschafteten Gewinne. Dieser Durchführungsweg lässt sich in allen Unternehmen leicht realisieren.
Im Insolvenzfall ist keine Beleihung, Abtretung oder Verpfändung möglich, wenn die Einlagen im Pensions-Sicherungs-Verein gesichert sind.
Wenig Einschränkung beim Geldanlegen über den Pensionsfonds
Der Pensionsfonds wurde mit der Rentenreform neu zugelassen. Bei diesem Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge ist die Wahl der Geldanlage wenig eingeschränkt. Durch den Einsatz von Risikokapital werden hohe Erträge ermöglicht. Auch hier kann die Riester-Förderung beantragt werden, wenn Einzahlungen aus versteuertem Lohn oder Gehalt kommen.
Weil der Pensionsfonds einem hohen Anlagerisiko unterliegt, wird er von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beaufsichtigt. Zudem ist es erforderlich, dass der Arbeitgeber im Pensions-Sicherungs-Verein Mitglied ist, falls es zu einer Insolvenz kommt.
Es geht noch einfacher
Der einfachste Weg für eine betriebliche Altersvorsorge ist die Direktversicherung. Bei diesem Durchführungsweg spielt die Mitarbeiterzahl absolut keine Rolle. Der Arbeitgeber schließt auf das Leben des Mitarbeiters eine Lebens- oder Rentenversicherung ab und der Mitarbeiter hat das Bezugsrecht (eventuell seine Hinterbliebenen). Der Verwaltungsaufwand für diesen Durchführungsweg ist äußerst gering, daher in jedem Unternehmen anwendbar.
Zu erwähnen ist noch die Unterstützungskasse. Sie wird von einem oder einer Gruppe von Arbeitgebern getragen. Zuletzt gibt es noch die Direktzusage. Sie wird in Deutschland bisher am meisten für die betriebliche Altersvorsorge genutzt, aber oft nur in sehr großen Unternehmen.
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