Kurzarbeit

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Kurzarbeit ist ein Arbeitgeberinstrument, um bei vorübergehendem Auftragsmangel, Entlassungen zu verhindern. Die wöchentliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer wird reduziert bzw. auf Null gesetzt. Der hierbei entstehende Verdienstausfall wird durch das sogenannte Kurzarbeitergeld, welches die Bundesagentur für Arbeit zahlt, teilweise ausgeglichen.

Voraussetzungen:
Für die Kurzarbeit müssen im Wesentlichen folgende Voraussetzungen vorliegen:
Die Kurzarbeit muss entweder im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in Betriebsvereinbarungen vereinbart sein. Gibt es einen Betriebsrat, muss dieser der Kurzarbeit zustimmen. Die Kurzarbeit muss für die Arbeitnehmer auch zumutbar sein. Die Zumutbarkeit liegt dann vor, wenn die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld gegeben sind.

Ansprüche der Arbeitnehmer:
Die Arbeitnehmer erhalten vom Arbeitgeber nur noch die Entlohnung der tatsächlich geleisteten Arbeit. Zusätzlich zum Arbeitsentgelt wird das Kurzarbeitergeld von der Bundesagentur für Arbeit bezahlt. Dieses entspricht jedoch nicht in der vollen Höhe dem Verdienstausfall, sondern der Höhe des Arbeitslosengeldes. Das Kurzarbeitergeld ist grundsätzlich auf 6 Monate befristet. Diese Befristungen werden aber der wirtschaftlichen Lage angepasst und können derzeit bis zu 24 Monate betragen.

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