KGaA

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Die Kommanditgesellschaft auf Aktien ist eine Kapitalgesellschaft bei der mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter sowie ein oder mehrere Teilhafter (Aktionäre) beteiligt sind, welche nicht für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften müssen. Aufgrund der an die Aktiengesellschaft ( AG) angelehnten Struktur finden auch die rechtlichen Bestimmungen des Aktiengesetzes Anwendung. Im Gegensatz zur AG steht bei der KGaA an der Stelle des Vorstandes die Kommanditaktionäre ( Teilhafter).

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