Kaufmann

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Der Begriff hat nichts mit der Berufsbezeichnung zu tun. Kaufleute werden vom Handelsgesetz definiert und wer danach Kaufmann ist, unterliegt besonderen Rechten aber auch Verpflichtungen, so zum Beispiel die Buchführungspflicht. Das Handelsrecht gibt keine eindeutigen Anhaltspunkte ab wann ein Unternehmer Kaufmann ist. Anlehnend können die steuerrechtlichen Bezugsgrößen (Jahresumsatz- und -gewinn) verwendet werden. Ein Unternehmer, der kein Kaufmann ist, kann durch Eintragung ins Handelsregister die Kaufmannseigenschaft erwerben, damit aber auch alle Rechte und Pflichten. Freiberufler können nie die Kaufmannseigenschaft erwerben.

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