Gliedertaxe

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Gliedertaxe ist ein Begriff aus der privaten Unfallversicherung. Man bezeichnet damit den Grad der Invalidität, auf dessen Grundlage die versicherte Person eine Versicherungsleistung fordern kann. Jedes Körperteil oder Sinnesorgan, welches unfallbedingt verloren ging oder in seiner Funktion eingeschränkt ist, wird dabei mit einem bestimmten Prozentsatz in einer Tabelle vermerkt. Diese Tabelle findet man im Versicherungsschein. So wird der Verlust eines Zeigefingers üblicherweise mit 10 Prozent, der eines Auges mit 50 Prozent bewertet. Allerdings kann jede Versicherung auch eigene Gliedertaxen aufstellen. Es werden auch Versicherungen für bestimmte Berufsgruppen mit eigenen Gliedertaxen angeboten. Beispielsweise ist für Chirurgen eine hohe Gliedertaxe auf Hände sinnvoll, weil der Verlust meistens auch zur Berufsunfähigkeit führt. Wenn die versicherte Person mehrere Körperteile verloren hat, kann ein Gliedertaxe auch mehrfach berechnet werden. Allerdings kann die Gliedertaxe niemals mehr als 100 Prozent betragen. Beispiel: A hat bei einem Unfall Daumen und Zeigefinger verloren. Die vereinbarte Versicherungsleistung beträgt 100.000 Euro. Somit kann A insgesamt 30.000 Euro fordern (20 Prozent für den Daumen und 10 Prozent für den Zeigefinger).


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