Gewerbesteuer

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Der Gewerbetreibende zahlt auf den erzielten Ertrag an die Gemeinde oder Stadt, in der das Unternehmen ansässig ist, eine Gewerbesteuer. Dazu wird der Ertrag durch Zurechnungen und Abzüge genau ermittelt. Nach Abzug des Freibetrags wird auf den bleibenden Gewerbeertrag eine Steuermesszahl angewandt. Daraus ergibt sich der Hebesatz der Gemeinde, welcher regional unterschiedlich hoch sein kann. Das Zahlen der Gewerbesteuer erfolgt vierteljährlich.

Wie wird die Gewerbesteeur berechnet?

Gewinn oder Verlust laut Einkommensteuergesetz
+/- Hinzurechnungen und Kürzungen gem. §§ 8,9 GewStG
- Verlustvortrag aus früheren Jahren
= Gewerbeertrag (vorläufig)
- Rundungsdifferenz auf volle 100 EUR
- Freibetrag nach § 11 Abs. 1 GewStG
= Gewerbeertrag
x Steuermesszahl
= Steuermessbetrag
x Hebesatz der Stadt oder Gemeinde
= Gewerbesteuer

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  • Torsten Montag
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