Gewerbebetrieb
(1 Bewertungen)Ein Gewerbebetrieb liegt nach Gewerbesteuergesetz dann vor, wenn ein Unternehmer eine selbständige Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht ausübt, welche sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt und weder einer Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft zugeordnet werden kann noch einen freien Beruf darstellt oder als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist.
Nach den Grundsätzen der Gewerbeordnung ist ein Gewerbebetrieb eine selbständige, erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete sowie auf gewisse Dauer ausgeübte Tätigkeit im wirtschaftlichen Bereich sofern keine Urproduktion (z. B. Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Bergbau) sowie keiner der freien Berufe vorliegt oder die bloße Verwaltung und Nutzung eigenen Vermögens betrieben wird.
Nach dieser Definition typische Gewerbetreibende sind die Betriebe des Handwerks und der Industrie, der Handel, Makler- und Vermittlertätigkeiten, Verkehrs- sowie die Gaststättenbetriebe.
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- Torsten Montag
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