Einfache Buchführung

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Als einfache Buchführung wird die Pflicht zur einfachen Aufzeichnung der Geschäftsvorgänge von freiberuflich Tätigen und Kleingewerbetreibenden bezeichnet.

Dies ergibt sich aus § 141 der Abgabenordnung (AO). Innerhalb der einfachen Buchführung darf der Gewinn mittels Einnahmen-/Überschussrechnung ermittelt werden.

Der Vorteil gegenüber der doppelten Buchhaltung besteht vor allem darin, die Abgaben an das Finanzamt nach dem tatsächlichen Geldeingang zu entrichten. Dies wird auch als sogenanntes Zufluss- und Abflussprinzip bezeichnet.

Weitere Vorteile der Einnahmen-/Überschussrechnung bestehen darin, dass Lieferungen und Leistungen nur in einer Buchung aufgezeichnet werden und das keine Kasse geführt werden muss, über die der Barmittelfluss läuft.

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