Betriebseinnahme

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Betriebseinnahmen werden in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung, kurz EÜR, oder der Gewinn- und Verlustrechnung, kurz GuV, erfasst. Es handelt sich um Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind. Betriebseinnahmen werden durch den Verkauf von Waren oder Wirtschaftsgütern aus dem Anlagevermögen des Unternehmens generiert. Aber auch der Verkauf oder das Anbieten einer Dienstleistung führt zu einer Betriebseinnahme. Die Behandlung von Betriebseinnahmen spielt oft bei der richtigen Erfassung von Fördermitteln, Zulagen oder Zuschüssen ein Rolle. Häufig wird der Begriff Umsatz mit den Betriebseinnahmen verwechselt. Dabei sind Betriebseinnahmen alle Einnahmen des Betriebes, der Umsatz hingegen zielt lediglich auf die operativen Einahmen bzw. die Betriebseinnahmen aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ab.

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