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Bestandsveränderung

Bilanzierende Unternehmen müssen ihre Vorratsbestände, wie z.B. Rohstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe, fertige oder unfertige Leistungen sowie andere Waren, in der Bilanz als Vermögen ausweisen. Dazu ist es notwendig, dass alljährlich eine Inventur durchgeführt wird, um die Höhe bzw. den aktuellen Wert der Bestände sowie des Lagers festzustellen. Der ermittelte Wert des Vorratsvermögens kann mit dem des Vorjahres verglichen werden. Dieser Vergleich zeigt, ob der Bestand des Vorratsvermögens sich erhöht hat oder ob er geschrumpft ist. Eine derartige Veränderung wird im Rechnungswesen als sogenannte Bestandsveränderung erfasst und erfolgswirksam gebucht. Somit kann der Gewinn oder der Verlust eines Unternehmens durch die Veränderung des Warenbestandes oder der Lagerhaltung positiv oder negativ beeinflusst werden. Die Bestandsveränderung wird allerdings nur beim sogenannten Gesamtkostenverfahren angewandt.

Beispiel:
Der Wert des Vorratsvermögens wurde durch eine Inventur per 31.12.01 mit insgesamt 100.000 EUR festgestellt. Zum 31.12.02 wurde durch die Bestandsaufnahme der Wert des Vorratsvermögens in Höhe von 120.000 EUR ermittelt. Es hat also eine Bestandserhöhung innerhalb des Jahres stattgefunden. Das Lager des Unternehmens wurde aufgebaut. Die Erhöhung des Bestandes wird mit 20.000 EUR im Jahresabschluss gewinnerhöhend erfasst, so dass der Unternehmensgewinn um 20.000 EUR steigt.

Merke:
Eine Bestandserhöhung erhöht den Gewinn des Unternehmens während die Bestandsminderung den Gewinn schmälert. Es kann entweder eine Bestandserhöhung oder eine Bestandsminderung pro Jahr geben.




Interessant nur für BilanzierungspflichtigeDieses Stichwort ist nur für bilanzierende Unternehmer relevant!

Weiterführende Links

Was ist das Gesamtkostenverfahren?
Die konkrete Erläuterung zum Umsatzkostenverfahren bzw. zum Gesamtkostenverfahren eines bilnazierenden UNternehmens erhalten Sie bei Wikipedia.


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letzte Änderung: 13.01.2006
Aufrufe: 17084

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