Am von Torsten in kurz notiert geschrieben und am 19.07.2021 um 13:19 aktualisiert
Praxisanalyse

DSGVO: teuer, zeitaufwendig und übertrieben

Bereits seit ihrer Umsetzung am 25. Mai 2018 ist die DSGVO für viele Unternehmen ein Dorn im Auge. Etwa ein Jahr später zeigt sich, dass der damalige Frust über die neue Verordnung zum Datenschutz nicht ganz unberechtigt war. Vor allem kleine Unternehmen haben auch heute noch mit den kostspieligen Folgen des nur in Ansätzen durchdachten Konzepts zu kämpfen.

DSGVO im Zusammenhang mit Faktoren
Welche Bausteine wohl noch zur DSGVO dazukommen?
© andibreit / pixabay.com

Dass die DSGVO nicht für jedes Unternehmen zu einer Bereicherung werden würde, war auch vor der Einführung im letzten Jahr bereits bekannt. Komplexe Zusammenhänge und hohe Umrüstungskosten haben sich jedoch vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen zu einer wahren Belastung entwickelt. Mit Ausgaben von teilweise mehr als 10.000 Euro sowie der zusätzlichen Beauftragung eines Datenschutzexperten sind vor allem Mittelständler die Leidtragenden der damaligen Maßnahme für mehr Datenschutz.

Umsetzung vor allem für KMUs problematisch

Auch wenn kleinere Betriebe hierbei häufig zwar mit weniger als 1.000 Euro planen mussten, stellt die DSGVO eine langfristige Belastung dar. Noch immer wurde die Verordnung von nur sehr wenigen KMUs und Großbetrieben vollständig umgesetzt, auch wenn durch knappe Fristen ein enormer Druck auf die Unternehmen ausgeübt wurde. Vor allem Vereine und Kleinstbetriebe hatten auf dieser Grundlage Schwierigkeiten, die nötigen Maßnahmen zu treffen, wodurch der Betrieb in vielen Situationen während der Umsetzung sogar vollkommen pausiert werden musste.

Hohe Kosten für wenig Erfolge

Zurück bleibt auf dieser Grundlage bisher nur wenig Positives, da viele Unternehmen bereits auf der Suche nach neuen Möglichkeiten sind, aus den gesammelten Daten Profite zu erzielen. Auch diesen Entwicklungen muss die DSGVO langfristig entgegenwirken, wobei sie sich allerdings immer weiter zu einer wahren Farce entwickelt. Die Folgen dieser zusätzlichen Belastung sind in vielen Unternehmen auch heute bereits sichtbar. Rund zwei Drittel sehen die Einführung auch nach mehr als einem Jahr noch immer sehr kritisch und fordern eine Vereinfachung der getroffenen Regelungen. Bis es zur gewünschten Entlastung kommen kann, werden jedoch mit Sicherheit viele weitere Gelder in das zeitaufwendige und unfertige Projekt der DSGVO gesteckt werden.

Kleiner Lichtblick

Die DSGVO umzusetzen stellt also eine große finanzielle als auch organisatorische Belastung für kleinere Unternehmen dar. Doch damit ist noch nicht Schluss: Die Unternehmen mussten bisher immer befürchten von der Konkurrenz, die sich daraus einen Vorteil erhoffte, wegen Nichteinhaltung der DSGVO abgemahnt zu werden. Glücklicherweise hat das Landgericht Bochum nun klargestellt, dass durch die Konkurrenz keine Abmahnung wegen der DSGVO möglich ist.

Vor dem Hintergrund der ab dem 25. Mai 2018 verbindlichen EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) hat HubSpot zwei Umfragen unter Verbrauchern und Unternehmen durchgeführt. Einerseits gaben Verbraucher zu ihrer Einstellung gegenüber der Verwendung ihrer Daten durch Unternehmen Auskunft, andererseits bewerteten Marketer und Führungskräfte die Konsequenzen der neuen Verordnung.

Unter Druck: Verbraucher wollen von neuen Möglichkeiten Gebrauch machen

Von den befragten Verbrauchern glauben 75%, dass Unternehmen personenbezogene Daten nicht sicher handhaben. Daher beurteilen 81% Datenschutz prinzipiell als positiv und 90% bewerten die im Mai 2018 in Kraft tretende EU-DSGVO als vorteilhaft für Verbraucher. Im Allgemeinen sind 84% der Umfrageteilnehmer der Ansicht, dass Unternehmen sie nicht ohne ihre Erlaubnis kontaktieren dürfen sollten.

Das spiegelt sich auch darin wider, dass die Mehrheit der Verbraucher von einem Opt-out für Werbetelefonate (61%) und -E-Mails (60%) Gebrauch machen würde. 55% der Befragten würden einsehen wollen, welche Daten Unternehmen von ihnen gespeichert haben und 59% würden das sogenannte „Recht auf Vergessenwerden“, das Anrecht auf die komplette Löschung ihrer Daten, nutzen wollen. Auch Cookie-Tracking und Retargeting-Ads stoßen bei rund der Hälfte der Befragten auf wenig Gegenliebe. Die Verbraucher (91%) wünschen sich außerdem absolute Offenheit darüber, was Unternehmen mit personenbezogenen Daten anfangen, und honorieren den transparenten Umgang im Gegenzug mit Vertrauen. Darüber hinaus erwarten 92% der Befragten, im Falle eines Sicherheitslecks sofort informiert zu werden.

Planlos: Unternehmen sind erschreckend uninformiert und unvorbereitet

Während die EU-DSGVO wie ein Damoklesschwert über dem Marketing schwebt, scheinen erstaunlich viele Marketer den Ernst der Lage noch nicht erkannt zu haben. 12% der befragten Führungskräfte und Marketer gaben an, erst durch die HubSpot-Umfrage von der neuen Verordnung gehört zu haben. Fast ein Viertel (22%) hat noch keinerlei Maßnahmen ergriffen und weniger als die Hälfte (42%) ist „mehr oder weniger“ darauf vorbereitet.

Die meistgenannten Maßnahmen im Hinblick auf die EU-DSGVO sind Anpassungen der Art und Weise, wie Kundendaten gesammelt werden (60%), der Datensicherheits- und Datenschutzprotokolle (56%) sowie Umstellungen auf Opt-In-Verfahren (55%).

Strategiewechsel: Content-Marketing, Social Media und SEO gewinnen an Bedeutung

Während einige Unternehmen daran arbeiten, bis zum Stichtag die neuen Regularien gesetzeskonform umzusetzen, denken andere schon weiter. Von den Führungskräften und Marketern, die mit der EU-DSGVO vertraut sind, erwartet jeder Dritte (33%), dass die Konversionsraten sinken werden, 37% glauben, dass sich die EU-DSGVO auf die Marketing-Routinen auswirken wird und mehr als die Hälfte (51%) geht von schrumpfenden Kontaktdatenbanken aus. In der Konsequenz schätzen 41% der Befragten, dass sie personenbezogene Daten zukünftig vermehrt über externe Plattformen wie Facebook oder Google verarbeiten werden.

Daher verwundert es nicht, dass 44% der Umfrageteilnehmer in den nächsten Jahren mehr in Social-Media-Marketing investieren wollen. 41% beabsichtigen, vermehrt auf Content-Marketing zu setzen und 37% sich stärker der Suchmaschinenoptimierung (SEO) zu widmen.

Keine Abmahnung des Konkurrenten wegen DSGVO

Man kann es schon längst nicht mehr hören: DSGVO. Sobald Verbraucher im Internet unterwegs sind, werden sie direkt oder indirekt damit konfrontiert. Insbesondere das ständige Wegklicken von Bannern und Hinweisen zum Datenschutz wird mehr und mehr zum Volkssport. Abgesehen davon, dass im Online Handel Kunden wegbleiben könnten, gibt es eine weitere große - und aus Sicht des Gründerlexikons berechtigte - Angst vieler Unternehmer: Abmahnungen und die daraus resultierenden Strafzahlungen wegen Verstößen gegen die DSGVO.

Da es wahrscheinlich für viele Unternehmer gar nicht möglich ist, ohne externe Hilfe die Vorgaben zu 100 Prozent umzusetzen (fraglich, ob das überhaupt möglich ist), drohen vielen Unternehmern Abmahnungen. Beliebt dabei sind Abmahnungen unter Konkurrenten. Doch das Landgericht Bochum verbot das nun in einem aktuellen Urteil.

Landgericht Bochum: DSGVO Verstöße nur von bestimmten Organisationen abmahnbar

Im konkreten Fall (I-12 O 85/18 LG Bochum) hatten die Richter genau damit zu tun. Das Gericht versagte jedoch dem Online-Händler das Recht auf Unterlassung zu klagen. Denn Verstöße gegen die DSGVO sollen eben nicht von “Hinz und Kunz” abmahnbar sein, sondern nur von bestimmten Institutionen, Organisationen und Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht. Vielmehr habe der Gesetzgeber bewusst darauf geachtet, dass Mitbewerber ihre Konkurrenten nicht wegen Verstöße gegen die DSGVO auf Unterlassung verklagen können.

Nun kamen ganz raffinierte Onlinehändler auf den Gedanken, dass sie ihre Mitbewerber mithilfe eines “unabhängigen” Anwalts abmahnen. Der Anwalt bekam quasi die Hinweise vom Händler und mahnte daraufhin die konkurrierenden Unternehmer ab. Auch hier urteilte der BGH, dass es sich eindeutig um Betrug handelt.

Bitte verwechseln Sie nicht Abmahnung mit Mahnung schreiben.

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Gründerlexikon.de-Autor: Torsten
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.

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