Keine Abmahnung des Konkurrenten wegen DSGVO
Viele Online Händler fürchten sich vor Abmahnungen insbesondere durch die Konkurrenz. Doch das Landgericht Bochum machte klar, dass Mitbewerber ihre Konkurrenten nicht wegen Verstöße gegen die DSGVO abmahnen oder auf Unterlassung klagen können. Das sei vielmehr nur bestimmten Institutionen vorbehalten. Ein Lichtblick im Dickicht des Abmahn-Wahnsinns in Deutschland.

Bochum, 29. November 2018 - Man kann es schon längst nicht mehr hören: DSGVO. Sobald Verbraucher im Internet unterwegs sind, werden sie direkt oder indirekt damit konfrontiert. Insbesondere das ständige Wegklicken von Bannern und Hinweisen zum Datenschutz wird mehr und mehr zum Volkssport. Abgesehen davon, dass im Online Handel Kunden wegbleiben könnten, gibt es eine weitere große - und aus Sicht des Gründerlexikons berechtigte - Angst vieler Unternehmer: Abmahnungen und die daraus resultierenden Strafzahlungen wegen Verstößen gegen die DSGVO.
Da es wahrscheinlich für viele Unternehmer gar nicht möglich ist, ohne externe Hilfe die Vorgaben zu 100 Prozent umzusetzen (fraglich, ob das überhaupt möglich ist), drohen vielen Unternehmern Abmahnungen. Beliebt dabei sind Abmahnungen unter Konkurrenten. Doch das Landgericht Bochum verbot das nun in einem aktuellen Urteil.
Landgericht Bochum: DSGVO Verstöße nur von bestimmten Organisationen abmahnbar
Im konkreten Fall (I-12 O 85/18 LG Bochum) hatten die Richter genau damit zu tun. Das Gericht versagte jedoch dem Online-Händler das Recht auf Unterlassung zu klagen. Denn Verstöße gegen die DSGVO sollen eben nicht von “Hinz und Kunz” abmahnbar sein, sondern nur von bestimmten Institutionen, Organisationen und Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht. Vielmehr habe der Gesetzgeber bewusst darauf geachtet, dass Mitbewerber ihre Konkurrenten nicht wegen Verstöße gegen die DSGVO auf Unterlassung verklagen können.
Nun kamen ganz raffinierte Onlinehändler auf den Gedanken, dass sie ihre Mitbewerber mithilfe eines “unabhängigen” Anwalts abmahnen. Der Anwalt bekam quasi die Hinweise vom Händler und mahnte daraufhin die konkurrierenden Unternehmer ab. Auch hier urteilte der BGH, dass es sich eindeutig um Betrug handelt.
Die wichtigsten Urteile zum Thema Abmahnungen wegen DSGVO. Bitte verwechseln Sie nicht Abmahnung mit Mahnung schreiben.