Corona-Soforthilfe Niedersachsen: Zuschüsse & Kredite
Das Land Niedersachsen hatte bereits zum 25.03.2020 das “Niedersachsen Corona-Soforthilfe” Programm aufgelegt. Seit dem 31.03.2020 können von der Coronakrise betroffene Unternehmen nun auch die Bundesmittel beantragen. In diesem Zuge änderte Niedersachsen die Richtlinien. Welche Corona-Soforthilfen es in Niedersachsen aktuell gibt und welche weiteren Hilfsmaßnahmen Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen in Anspruch nehmen können, zeigt dieser Artikel.

Inhaltsverzeichnis
Corona-Soforthilfe Niedersachsen
Wie in der Einleitung bereits erwähnt, hatte Niedersachsen bis zum endgültigen Beschluss und Umsetzung der Corona-Soforthilfe für Kleinunternehmer ein eigenes Programm auf die Beine gestellt. Seit dem 31.03.2020 können Unternehmer nun auch in Niedersachsen die Bundeshilfe beantragen. Im Zuge dessen hat das Land die beiden Programme zusammengefasst. Wir beschreiben daher im Folgenden die aktuelle Situation (Stand 01.04.2020).
Wer erhält eine Förderung?
Solo-Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen bis maximal 49 Beschäftigte (einschließlich Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion), die aufgrund der Corona-COVID-19 Krise in starke wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind und nun Liquiditätsengpässe haben. Das Unternehmen muss den Sitz in Niedersachsen haben und darf zum 31.12.2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein.
Wofür gibt es eine Förderung?
Die Förderung wird gezahlt, sofern sich das Unternehmen aufgrund der Corona-Pandemie in einer derart schwierigen wirtschaftlichen Lage befindet, dass die liquiden Mittel nicht mehr ausreichen, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten zu begleichen.
Die Förderung ist ein einmaliger Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.
Wie hoch ist der Corona Zuschuss?
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Anzahl der Beschäftigten (Anzahl an Vollzeitstellen) sowie dem finanziellen Bedarf des Unternehmens. Er ist wie folgt gestaffelt:
- bis 5 Beschäftigte: max. 9.000 Euro
- bis 10 Beschäftigte: max. 15.000 Euro
- bis 30 Beschäftigte: max. 20.000 Euro
- bis 49 Beschäftigte: max. 25.000 Euro
Die Corona-Soforthilfe für Unternehmen bis 10 Beschäftigte ist das Bundesprogramm, welches Niedersachsen 1:1 weitergibt. Die Möglichkeiten für Unternehmen mit mehr als 10 und weniger als 50 Beschäftigte hat das Land Niedersachsen zusätzlich aufgelegt.
Wo finde ich den Antrag bzw. das Formular für die Corona-Hilfe?
Den Antrag bzw. das Formular können Sie sich hier herunterladen (ziemlich am Ende der Seite gibt es das Formular zum Download).
Die Antragstellung erfolgt wie folgt:
- den Antrag und die Kleinbeihilfe (ebenfalls zu finden unter o.g. Link) herunterladen und ausfüllen
- den Antrag sowie eine unterschriebene Kopie des Unterschriftsberechtigten an antrag@soforthilfe.nbank.de per Mail versenden
- Hinweis: es erfolgt keine Eingangsbestätigung der E-Mail!
Bei Fragen können Sie sich an beratung@nbank.de wenden.
Ich habe bereits vor dem 31.03.2020 einen Antrag gestellt, was passiert jetzt mit meinem Antrag?
Ihr Antrag wird nach den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Richtlinien bearbeitet. Sofern Sie bereits eine Zahlung erhalten haben, können Sie jetzt zusätzlich die Mittel des Bundes beantragen. Es darf dabei allerdings nicht zu einer Überkompensation kommen.
Darlehen zur Liquiditätssicherung
Im Zuge des am 25.03.2020 aufgelegten Förderprogramms "Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern im Rahmen der Corona-Krise" gibt es ebenfalls Kredite, welche über die NBank beantragt werden können.
- Darlehen zur Liquiditätssicherung mit mind. 5.000 Euro und max. 50.000 Euro
- Zielgruppe sind Freiberufler, Solo-Selbstständige sowie kleine und mittlere Unternehmen bis max. 250 Beschäftigte (VZÄ) und max. 43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme
- es muss ein Liquiditätsbedarf nachgewiesen werden sowie ein Kapitalbedarfsplan für die nächsten Monate
- zusätzlich müssen die üblichen Bankunterlagen eingereicht werden
- Laufzeit: 10 Jahre, wobei die ersten beiden Jahre zins- und tilgungsfrei sind
- Zinsen: ab dem dritten Jahr fallen marktübliche Zinsen an
- das Einschalten der Hausbank ist hierbei nicht notwendig
- ab Mitte/Ende April soll es zudem Finanzierungsmöglichkeiten von über 50.000 Euro geben
So löblich es ist, dass die NBank Unternehmen in der Coronakrise helfen möchte, so müssen wir feststellen, dass andere Bundesländer mit ähnlichen Programmen wesentlich unbürokratischer vorgehen. Da reichen oft lediglich die Angaben des Unternehmers, ohne bankübliche Unterlagen und Kapitalbedarfspläne einreichen zu müssen. Zudem fallen beispielsweise beim “Corona-Darlehen” der niedersächsischen Aufbaubank für die gesamte Laufzeit keine Zinsen an.
Bürgschaften
Ein probates Mittel zur Bewältigung von wirtschaftlichen Krisen sind Bürgschaften. Sowohl das Land Niedersachsen als auch die niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) stehen betroffenen Unternehmen mit Bürgschaften bereit.
- Für Bürgschaften bis 2,5 Mio. Euro ist die NBB der Ansprechpartner
- Bürgschaften bis zu 240.000 Euro (Kreditvolumen 300.000 Euro) werden im Expressverfahren genehmigt
- Bürgschaften über 2,5 Mio. Euro können über eine Landesbürgschaft genehmigt werden. Ansprechpartner ist hier die NBank
Abgesehen von den hier genannten Förderungen existieren grundsätzlich noch eine ganze Reihe weiterer Möglichkeiten wie beispielsweise Grundsicherung (ALG II) für Selbstständige, Zuschüsse zur Unternehmensberatung oder finanzielle Unterstützung für IT-Dienstleistungen. Diese Hilfen sind in den meisten Fällen jedoch durch den Bund koordiniert bzw. bundesweit verfügbar und gelten nicht speziell für Niedersachsen.