Corona-Soforthilfen, Zuschüsse & Darlehen in Sachsen-Anhalt für Unternehmen in der Corona-Krise
Sachsen-Anhalt bietet ähnlich wie andere Bundesländer auch, sowohl ein Corona-Soforthilfe-Programm als auch Darlehen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen. Bei der Corona-Soforthilfe Sachsen-Anhalt sind bereits die Hilfen des Bundes inkludiert. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie die Details aussehen sowie welche Möglichkeiten es noch gibt.

Inhaltsverzeichnis
- Corona-Soforthilfe in Sachsen-Anhalt
- Darlehen zur Überwindung von Liquiditätsschwierigkeiten
- Bürgschaften
Corona-Soforthilfe Sachsen-Anhalt
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Unternehmen bis einschließlich 50 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente). Darunter fallen demzufolge auch Solo-Selbstständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen. Das Unternehmen muss aufgrund der Covid-19-Pandemie in wirtschaftlichen Schwierigkeiten geraten sein und infolgedessen über einen beträchtlichen Liquiditätsengpass verfügen. Wer zum 31.12.2019 bereits in wirtschaftlichen Schwierigkeiten war (gemäß der EU-Definition), wird nicht gefördert.
Was wird gefördert?
Der Zuschuss soll dabei helfen, die o.g. Liquiditätslücke zu schließen. Entscheidend ist dabei, dass nur Betriebs- und Sachaufwendungen angerechnet werden, die innerhalb der nächsten drei Monate entstehen. Was versteht man konkret darunter? In den FAQs der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB Sachsen-Anhalt) ist davon die Rede, dass darunter beispielsweise Miet- oder Pachtkosten, deren Nebenkosten, betriebliche Versicherungsprämien, die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer, Telefonkosten etc. fallen. Nicht darunter fallen allerdings Lohnkosten. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Lohnkosten für Angestellte oder für einen Solo-Selbstständigen handelt. Die Kosten für den Lebensunterhalt müssten Solo-Selbstständige beispielsweise über ALG II beantragen.
Das Unternehmen muss außerdem seinen Sitz in Sachsen-Anhalt haben und die Tätigkeit weiterführen. Anträge können aktuell bis zum 31.05.2020 gestellt werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung ist abhängig von der Anzahl der Beschäftigten (Vollzeitstellen) und beträgt:
- bis einschließlich 5 Beschäftigte: bis 9.000 Euro
- bis einschließlich 10 Beschäftigte: bis 15.000 Euro
- bis einschließlich 25 Beschäftigte: bis 20.000 Euro
- bis einschließlich 50 Beschäftigte: bis 25.000 Euro
Der Zuschuss ist eine einmalige Förderung, die bei rechtmäßiger Inanspruchnahme nicht zurückgezahlt werden muss. Eine eventuelle Überkompensation dagegen müssen Sie ggf. zurückzahlen.
Die ersten beiden o.g. Förderungen entsprechen dem Corona-Soforthilfeprogramm des Bundes. Für Unternehmen zwischen 10 und 50 Beschäftigte hat das Land Sachsen-Anhalt das Programm aufgestockt.
Wie erfolgt die Antragstellung?
- Antrag bzw. das PDF-Formular hier herunterladen
- Unterschriebenen Antrag in einem PDF-Dokument per Mail versenden an: soforthilfe-corona@ib-lsa.de; demnächst soll eine Online-Antragstellung ermöglicht werden
- in Ausnahmefällen kann das Formular auch per Post versandt werden
Darlehen zur Überwindung von Liquiditätsschwierigkeiten
Neben der Corona-Soforthilfe gewährt die IB Sachsen-Anhalt darüber hinaus Darlehen für kleine und Kleinstunternehmen. Im Gegensatz zum Corona-Zuschuss, der im vorherigen Abschnitt besprochen wurde, gibt es beim IB-Darlehen deutlich weniger explizite Einschränkungen bezüglich des Verwendungszwecks. So wird im Merkblatt der IB nicht erwähnt, dass die Gelder nicht für den Lebensunterhalt bzw. für Personalkosten genutzt werden können. Demzufolge gehen wir davon aus, dass das hier grundsätzlich möglich ist, sofern das Darlehen rechtmäßig in Anspruch genommen wurde und die Voraussetzungen für die Vergabe erfüllt wurden.
So gilt auch beim IB-Darlehen, dass der Antragsteller aufgrund der Corona-Krise unverschuldet in wirtschaftliche Schwierigkeiten geriet und sich daraus ein Liquiditätsengpass ergibt.
- das Finanzierungsangebot richtet sich an bestehende Unternehmen jeglicher Rechtsformen bis einschließlich 50 Beschäftigte (Vollzeitstellen) sowie einem maximalen Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme von 10 Mio. Euro
- es werden Darlehen zwischen 10.000 und 150.000 Euro vergeben, abhängig vom Finanzierungsbedarf
- die Laufzeit beträgt max. 10 Jahre
- die ersten beiden Jahre sind dabei zin- und tilgungsfrei
- nach den beiden Jahren gilt ein Zins von nom. 2,69% p.a.
- es muss ein Nachweis erbracht werden, dass das Unternehmen zum 31.12.2019 kein „Unternehmen in Schwierigkeiten” war; zudem muss plausibel erklärt werden, inwieweit sich die Corona-Krise auf das Unternehmen auswirkt
Sie können sich den Antrag hier herunterladen: ZUKUNFT-Darlehen Kleinstunternehmen. Beachten Sie bitte, dass Sie darüber hinaus noch eine ganze Reihe weiterer Unterlagen einreichen müssen. Sie finden die Formulare hier (unter “Download” -> “Zur Antragstellung”).
Die Antragsformulare senden Sie dann per Mail an: darlehen-corona@ib-lsa.de. In Ausnahmefällen auch per Post (Adresse siehe Antrag).
Bürgschaften
- bis 250.000 Euro können Express-Bürgschaften innerhalb von nur 3 Tagen bereitgestellt werden (bis 80%-iger Verbürgungsgrad; entspricht einem Kredit bis ca. 312.000 Euro)
- Verbürgungsgrad kann unter gewissen Umständen sogar bis zu 90% betragen
- bei der Express-Bürgschaft wird derzeit auf das Bearbeitungsentgelt verzichtet
- klassische Bürgschaften können bei der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt aktuell bis 2,5 Mio. Euro beantragt werden
- für Bürgschaften über 2,5 Mio. Euro stehen Landesbürgschaften zur Verfügung; in dem Fall ist die IB Sachsen-Anhalt der Ansprechpartner