Corona-Soforthilfen, Zuschüsse & Bürgschaften in Hessen für Unternehmen in der Corona-Krise
Auch so manche Unternehmen in Hessen sind durch die Coronakrise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Um diesen Unternehmen, Solo-Selbstständigen und Freiberuflern zu helfen, hat das Bundesland Hessen neben den Bundesweit verfügbaren Programmen eigene Förderprogramme aufgelegt. In diesem Artikel erfahren Sie alle Möglichkeiten, die Sie im Rahmen der COVID-19 Krise nutzen können.

Inhaltsverzeichnis
Corona-Soforthilfe Hessen
Wer erhält eine Förderung?
Solo-Selbstständige, Freiberufler, Künstler, Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen bis maximal 50 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) sind Antragsberechtigt. Ausgenommen sind nur Betriebe der Primärerzeugung in der Landwirtschaft. Der Hauptsitz muss sich dabei in Hessen befinden.
Was fördert das Land Hessen?
Das Bundesland Hessen gewährt einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen. Die Liquiditätsschwierigkeiten müssen infolge der Corona-Virus-Pandemie entstanden sein, das heißt ab dem 11.03.2020. Es muss sich dabei um eine existenzgefährdende wirtschaftliche Schieflage des Unternehmens handeln, wobei der Engpass nicht mit eigenen oder fremden finanziellen Mittel beglichen werden kann.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Soforthilfe ist gestaffelt nach Anzahl der Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und beträgt für 3 Monate inklusive Bundesmitteln:
- Bis zu 5 Mitarbeitern: 10.000 Euro
- Bis zu 10 Mitarbeitern: 20.000 Euro
- Bis zu 50 Mitarbeitern: 50.000 Euro
Wie und wo kann ich den Antrag auf Soforthilfe stellen?
Den Antrag können Sie hier online stellen. Der Link führt zu einer PDF-Datei mit allen wichtigen Informationen und Unterlagen, die Sie für die Antragstellung benötigen. Innerhalb des Dokuments finden Sie auch den Link direkt zum Antragsformular. Anträge auf Soforthilfe des Bundeslands Hessen können bis zum 30.05.2020 gestellt werden.
Liquiditätshilfen bis 200.000 Euro
Für manche Unternehmen reichen die Soforthilfen nicht. Für sie gibt es weitere Unterstützung. Kleine und mittlere Unternehmen, die aufgrund der Coronakrise einen größeren Liquiditätsbedarf haben, können über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBan Hessenk) Kredite bis zu einer Höhe von 200.000 Euro unbürokratisch beantragen.
- Darlehen bis zu 200.000 Euro
- Nachrangdarlehen, das heißt, keine banküblichen Sicherheiten notwendig
- 5 Jahre Ratentilgung, wobei 2 Jahre tilgungsfrei sind ODER
- Endfälliges Darlehen nach 2 Jahren
Es existieren unabhängig von der Coronakrise noch weitere Kreditprogramme des Landes Hessen, wobei Darlehen bis zu 1 Mio. Euro möglich sind. Mitunter mögen Unternehmen die Voraussetzungen für die Kreditvergabe erfüllen. Ansprechpartner ist dabei die WIBank Hessen.
Bürgschaften
Im Zuge der Corona-COVID-19 Krise wurden die Bürgschaftsbanken der Bundesländer angehalten, ihre Konditionen merklich zu verbessern. So wurde die maximale Bürgschaftssumme auf 2,5 Mio. Euro verdoppelt. Die Bürgschaftsquote beträgt nun bis zu 80 Prozent. Diese Bürgschaften werden durch die Bürgschaftsbank Hessen in Zusammenarbeit mit dem Land Hessen vergeben.
Bürgschaften von über 2,5 Mio. Euro können direkt durch das Land Hessen vergeben werden. Diese können für die Finanzierung von Investitionen oder zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen genutzt werden. Ansprechpartner ist auch hier die WIBank Hessen.
Einen Überblick über alle Hilfsprogramme erhalten Sie hier: Corona-Soforthilfen der Bundesländer im Überblick.