Corona-Soforthilfen, Zuschüsse, Kredite & mehr der Freien und Hansestadt Hamburg
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Maßnahmen und Hilfspakete die Freie und Hansestadt Hamburg bereitgestellt hat, um kleinen Unternehmen und Solo-Selbstständigen zu helfen, die durch die Coronakrise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Als Corona-Soforthilfe erhalten Unternehmen in Hamburg Beträge zwischen 2.500 und 30.000 Euro.

Inhaltsverzeichnis
Hamburger Corona Soforthilfe (HCS)
Wer erhält eine Förderung?
Hamburger Solo-Selbstständige sowie Betriebe bis 250 Beschäftigte können unbürokratisch Zuschüsse zur Liquiditätsüberbrückung beantragen. Im Rahmen des “Hamburger Schutzschirms für Corona-geschädigte Unternehmen und Institutionen” bietet Hamburg Unternehmen, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind schnelle Hilfe. Antragsberechtigt sind folgende Gruppen:
- Kleine und mittlere Unternehmen sowie Unternehmen aus der Landwirtschaft
- Maximal 250 Beschäftigte
- Auch Solo-Selbstständige und Freiberufler sind antragsberechtigt
- Betriebsstätte bzw. Tätigkeitssitz muss sich in Hamburg befinden
- Betrieb muss vor dem 01. Februar 2020 bestanden haben
- Zum 31.12.2019 darf das Unternehmen noch nicht in Schwierigkeiten gewesen sein
Wann gibt es eine Förderung?
Eine Förderung können Unternehmen beantragen, die durch die Coronakrise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Die Freie und Hansestadt Hamburg definiert dies wie folgt:
- ”mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 11. März durch die Krise weggefallen sind und/oder
- ein Umsatz- bzw. Honorarrückgang im laufenden und/oder zurückliegenden Monat von mindestens 50 Prozent verglichen mit dem Umsatz der gleichen Monate im Vorjahr (bei Neugründungen im Vergleich zu den Vormonat) vorliegt und/oder
- die Umsatzerzielungsmöglichkeiten durch die Corona-Allgemeinverfügungen massiv eingeschränkt wurden.”
Der Zuschuss soll die Liquidität für die nächsten 3 Monaten decken und muss nicht zurückgezahlt werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Förderung der Hansestadt Hamburg ist wie folgt gestaffelt:
- Solo-Selbstständige: 2.500 Euro
- Mehr als 1 bis 10 Mitarbeiter: 5.000 Euro
- Mehr als 10 bis 50 Mitarbeiter: 25.000 Euro
- Mehr als 50 bis 250 Mitarbeiter: 30.000 Euro
Zusätzlich können Antragsberechtigte auch die Zuschüsse des Bundes zur Bewältigung der Coronakrise in beantragen. Dieser liegt abhängig von der Anzahl der Beschäftigten zwischen 9.000 und 15.000 Euro. Dadurch ergeben sich im Bedarfsfall die folgenden Maximalbeträge:
- Solo-Selbstständige: 11.500 Euro
- bis 5 Mitarbeitern: 14.000 Euro
- bis 10 Mitarbeitern: 20.000 Euro
- Unternehmen zwischen 10 und 250 Mitarbeiter erhalten aktuell keine Corona-Soforthilfe des Bundes.
Bei der Anzahl der Mitarbeiter wird dabei in sogenannten Vollzeitäquivalenten gerechnet. Stichtag ist der 11.03.2020.
Wie erfolgt die Antragstellung?
- Antrag online ausfüllen, unterschreiben und digital versenden. Ein postalischer Versand ist nicht möglich
- Zusätzlich werden gewisse Nachweisdokumente benötigt (Kopie Personalausweis, Bankverbindung usw.)
Kreditangebote
Hamburg-Kredit Liquidität (HKL)
Durch die Hamburger Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) werden direkt Rettungsdarlehen für Betriebsmittel bis 250.000 Euro vergeben. Zielgruppe sind dabei kleine und mittlere Unternehmen aus Hamburg, die aufgrund der Corona-COVID-19 Krise in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind.
IFB Förderkredite Kultur und Sport
Im Rahmen dieses Programms werden Rettungsdarlehen bis 150.000 Euro an Sportvereine und Kulturinstitutionen vergeben. Auch hier müssen die Liquiditätsschwierigkeiten auf die Corona-COVID-19 Krise zurückzuführen sein. Da es momentan noch keine Anträge gibt, sollten Interessenten sich an die folgende Hotline (Durchwahl) wenden: 040 42828-1500.
Darüber hinaus existieren noch weitere Kreditprogramme, die jedoch nicht unmittelbar etwas mit der Coronakrise zu tun haben. Bei Interesse und/oder Bedarf sollten sich Unternehmer an die IFB Hamburg wenden.
Bürgschaften
Die Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg unterstützt krisengeplagte Unternehmen mit einer Bürgschaft von bis zu 2,5 Mio. Euro. Die BG Hamburg ist auch bei der Kreditvergabe durch die Hausbank behilflich. In jedem Fall sollten betroffene Unternehmen zuvor mit der Hausbank sprechen.
Unternehmen die durch die BG Hamburg GmbH nicht gefördert werden können, können eine Landesbürgschaft der Freien und Hansestadt beantragen. Die Beantragung und Bearbeitung erfolgt über die IFB Hamburg.