Soforthilfen: Zuschüsse + Kredite Mecklenburg-Vorpommern
Die meisten Bundesländer haben neben der bundesweit verfügbaren Corona-Hilfe noch eigene Soforthilfen für Unternehmen bereitgestellt, die durch die Coronakrise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Auch Mecklenburg-Vorpommern zahlt Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe eine Corona-Soforthilfe bis zu 60.000 Euro. Welche Voraussetzungen die Unternehmen erfüllen müssen und welche weiteren Hilfen es gibt, zeigt dieser Artikel.

Inhaltsverzeichnis
Corona-Soforthilfe Mecklenburg-Vorpommern
Wer kann einen Antrag stellen?
Anträge können gewerbliche Unternehmen sowie Angehörige Freier Berufe einschließlich Kulturschaffende stellen. Voraussetzung ist allerdings, dass das Unternehmen, der Solo-Selbstständige bzw. Freiberufler maximal 100 Mitarbeiter beschäftigt und aufgrund der Coronakrise in starke wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Die Förderung des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern sollen helfen Liquiditätsprobleme zu überwinden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Zum einen muss das Unternehmen aufgrund der Corona-Pandemie in Liquiditätsprobleme geraten sein. Das bedeutet, dass nur der Liquiditätsbedarf ab dem 11.03.2020 berechnet werden kann. Zum anderen können Antragsberechtige den Zuschuss zunächst nur für die nächsten 3 Monate beantragen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung ist gestaffelt nach Anzahl der Beschäftigten.
- Bis zu 5 Beschäftigten: bis 9.000 Euro
- Bis zu 10 Beschäftigten: bis 15.000 Euro
- Bis zu 24 Beschäftigten: bis 25.000 Euro
- Bis zu 49 Beschäftigten: bis 40.000 Euro
- Bis zu 100 Beschäftigte: bis 60.000 Euro
Bei der Anzahl der Beschäftigten werden sogenannte Vollzeitäquivalente (VZÄ) angerechnet. Beschäftigte mit über 30 Wochenstunden gelten dabei schon als eine Vollzeitstelle. Beschäftigte bis 20 Stunden als 0,5 und Beschäftigte bis 30 Stunden als 0,75 VZÄ. Beschäftigte auf 450-Euro Basis werden mit dem Faktor 0,3 angerechnet.
Wie erfolgt die Antragstellung?
- Antrag hier online ausfüllen, herunterladen und unterschreiben. Weitere Infos dazu.
- Antrag kann bereits vorab per Mail an soforthilfe@lfi-mv.de versandt werden
- Es ist jedoch zwingend erforderlich, den Antrag ebenfalls per Post nachzureichen
Muss ich den Zuschuss zurückzahlen und kann ich weitere Fördermittel beantragen?
Die Corona-Soforthilfe des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern müssen Sie nicht zurückzahlen, sofern Sie die Voraussetzungen für die Zahlung erfüllen. Sie können ebenfalls weitere Förderungen des Landes oder des Bundes beantragen. Allerdings erhalten Sie nur dann weitere Unterstützung, wenn bereits gezahlte Zuschüsse nicht ausreichend sind oder Sie sich wegen der COVID-19 Krise erneut in einer existenzbedrohlichen Lage befinden.
Lesen Sie hier mehr zum Thema Corona Soforthilfe zurückzahlen!
Liquiditätshilfen bis 200.000 Euro
Neben den bereits genannten Zuschüssen für Solo-Selbstständige und kleinen Unternehmen, gibt es darüber hinaus noch weitere Liquiditätshilfen des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Hier handelt es sich um Zuwendungen zur Vermeidung von Liquiditätsproblemen.
- Antragsberechtigt sind Unternehmen mit 0 bis 249 Beschäftigte
- Abhängig von der Anzahl der Beschäftigten liegt die Zuwendung zwischen 20.000 und 200.000 Euro
- Die Zuwendungen müssen zurückgezahlt werden
- Laufzeit: 5 Jahre, wobei das erste Jahr tilgungsfrei ist
- Zinsen: bis 20.000 Euro zinslos, darüber 3,69 Prozent p.a.
- Es sind keine Sicherheiten erforderlich
- Die Kredite können hier beantragt werden
Abgesehen von den hier vorgestellten Programmen und Hilfsmaßnahmen gibt es weitere Möglichkeiten zur Finanzierung von Investitionen, Betriebsmittel oder zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen. Nicht immer haben diese Förderungen direkt etwas mit der Corona-Pandemie zu tun. Bei Interesse bzw. Bedarf sollten sich Unternehmen an die Industrie- und Handwerkskammern wenden.
Bürgschaften
Wie auch in anderen Bundesländern können Unternehmen Bürgschaften beantragen, um leichter Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten zu erhalten.
- Im Einzelfall bis 2,5 Mio. Euro Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank M-V
- Anträge bis 250.000 Euro werden dabei in einem vereinfachten und verkürzten Verfahren ohne weitere Gremienbeteiligung direkt genehmigt
- Bürgschaften über 2,5 Mio. Euro können im Rahmen der Landesbürgschaft beantragt werden
- Die Bearbeitungsdauer aller Anträge wurde durch personelle Aufstockung und vereinfachter Verfahren deutlich reduziert