Corona-Soforthilfen, Zuschüsse, Kredite und Bürgschaften für Selbstständige in Schleswig-Holstein
Über die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB) können Unternehmer, Solo-Selbstständige, Gewerbetreibende sowie Freiberufler die Corona-Soforthilfe des Bundes beantragen. Welche weiteren Hilfsprogramme das Land noch aufgestellt hat und was Sie bei der Beantragung beachten müssen, zeigt Ihnen dieser Artikel.

Inhaltsverzeichnis
- Corona-Soforthilfe in Schleswig-Holstein (inkl. YouTube-Video zur Antragstellung)
- Darlehen zur Überwindung von Liquiditätsschwierigkeiten
- Bürgschaften
Corona-Soforthilfe Schleswig-Holstein
Das Bundesland Schleswig-Holstein greift bei der Corona-Soforthilfe auf das Programm des Bundes zurück und erweitert die Hilfen für Unternehmen bis zu 50 Beschäftigten. Maximal können über dieses Programm 30.000 € in Anspruch genommen werden.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Unternehmen bis zu 50 Beschäftigte. Das schließt also auch Solo-Selbstständige und Freiberufler mit ein. Antragsberechtigt sind allerdings nur die Unternehmen, die im Zuge der Coronakrise in starke wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind und einen daraus resultierenden Liquiditätsengpass haben. Dieser Engpass muss demzufolge direkt mit der Coronakrise im Zusammenhang stehen. Zudem muss das Unternehmen bereits vor den 1. April seine Waren beziehungsweise Dienstleistungen am Markt angeboten haben und es darf zum 31.12 2019 noch nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein.
Wofür gibt es die Förderung?
Die Förderung wird für Betriebsausgaben gezahlt, in den nächsten 3 Monaten anfallen. Darunter fallen zum Beispiel Mieten, Pacht, Nebenkosten oder auch betriebliche Kredite. Nicht gefördert dagegen werden Lohnkosten sowie die Kosten für den privaten Lebensunterhalt. Sollte der Unternehmer auch hier Liquidität benötigen, müsste er andere Möglichkeiten nutzen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Förderung ist gestaffelt nach Anzahl der Beschäftigten. Wenn wir hier von Beschäftigten reden, geht es immer um Vollzeitstellen. Im Detail sieht die Förderung wie folgt aus:
- bis einschließlich 5 Beschäftigte: max. 9.000 Euro
- bis einschließlich 10 Beschäftigte: max. 15.000 Euro
- bis einschließlich 50 Beschäftigte: max. 30.000 Euro
Die Corona-Soforthilfen die für Unternehmen bis 10 Uhr Beschäftigte gezahlt werden, entspringt der Soforthilfe des Bundes. Wie bereits erwähnt, hat das Land Schleswig-Holstein darüber hinaus auch Hilfen für Unternehmen mit 50 Beschäftigte angekündigt. Hier können maximal 30.000 € ausgezahlt werden, sofern das Unternehmen glaubhaft versichert, den entsprechenden Betrag zu benötigen.
Den Antrag auf die Soforthilfe können Sie hier stellen: Antrag auf Gewährung einer Soforthilfe
Ausfüllhilfe im Videoformat (YouTube):
Muss ich den Zuschuss zurückzahlen?
Sofern der Zuschuss rechtmäßig beantragt und gezahlt wurde, muss das Unternehmen diesen nicht zurückzahlen. Sie können neben der Soforthilfe auch weitere Hilfen und Förderungen in Anspruch nehmen. Beachten Sie aber dabei bitte, dass Sie eine mögliche Überkompensation dagegen zurückzahlen müssen. Bedenken Sie auch, dass eventuell bereits gezahlte oder beantragte Hilfen immer mit angegeben werden müssen. Lesen Sie hier mehr zum Thema Corona Soforthilfe zurückzahlen!
Darlehen zur Überwindung von Liquiditätsschwierigkeiten
Über den IB.SH Mittelstandsfonds möchte das Land besonders betroffenen Unternehmen mit Krediten helfen. Infrage kommen Unternehmen aus der Hotel-, Gastronomie- sowie Beherbergungsbranche. Auch Vermieter gewerblicher Ferienimmobilien, sofern ein Gewerbe angemeldet wurde, können diese Hilfen beantragen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Antragsunterlagen finden Sie hier. Allerdings muss der Antrag über die Hausbank erfolgen, die sich dann wiederum mit der IB Schleswig-Holstein in Verbindung setzt.
Bürgschaften
Um die Wirtschaft in Schleswig-Holstein zu stabilisieren, möchte das Bundesland den Weg für Finanzierungen von kleinen und mittleren Unternehmen vereinfachen. In diesem Zusammenhang werden von der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein sowie von der Investitionsbank Schleswig-Holstein Bürgschaften vergeben.
- Darlehen zwischen 15.000 und 750.000 Euro
- Laufzeit: 5 Jahre mit optionaler Anschlussfinanzierung für weitere 7 Jahre (max. 12 Jahre)
- Zinsen: die ersten 5 Jahre zinsfrei, danach zu den dann gültigen Konditionen
- Tilgung: die ersten beiden Jahren tilgungsfrei, danach monatliche Tilgung ausgelegt auf 10 Jahre
- nur im Hausbankverfahren; die Hausbank muss sich zu mind. 10 Prozent ebenfalls am Darlehen beteiligen
- Antragsberechtigt: kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition
- etabliertes Geschäftsmodell mit ausreichender Perspektive
- bis 750.000 Euro werden Anträge im Express-Bürgschaftsverfahren bearbeitet
- bis zu 2 Mio. Euro Fördervolumen
- Ansprechpartner sind bis 2 Mio. Euro die Bürgschaftsbank, darüber hinaus die IB Schleswig-Holstein
Hier finden Sie alle Corona-Hilfsprogramme der einzelnen Bundesländer in der Übersicht.