Corona-Soforthilfen in Nordrhein-Westfalen beantragen: Zuschüsse, Kredite & Bürgschaften für Selbständige
Um die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen abzufedern, gibt das Land Nordrhein-Westfalen die Corona-Soforthilfe des Bundes 1:1 weiter. Zusätzlich wird das Programm für Betriebe bis 50 Beschäftigte aufgestockt, da die Bundesmittel nur für Unternehmen bis zu 10 Beschäftigten gedacht sind. Hier erfahren Sie, wie Sie den Antrag ausfüllen können und welche weiteren Fördermöglichkeiten es in NRW noch gibt.

Hinweis: Laut einer Pressemitteilung des Land Nordrhein-Westfalen ist ab heute (17.04.) eine Antragstellung der Corona-Soforthilfen wieder möglich. Die Auszahlungen waren aufgrund krimineller Aktivitäten gestoppt worden. Achten Sie bitte immer auf die korrekte Schreibweise der Webseite: https://soforthilfe-corona.nrw.de.
Inhaltsverzeichnis
- Corona-Soforthilfe NRW (inkl. Video zur Ausfüllhilfe)
- Kredite & Darlehen
- Bürgschaften
Corona-Soforthilfe NRW
Wer kann eine Förderung erhalten?
Solo-Selbstständige, gewerbliche Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe bis maximal 50 Mitarbeiter (Vollzeitkräfte) können über das Land Nordrhein-Westfalen eine Corona-Soforthilfe beantragen. Voraussetzungen sind zudem, dass der Betrieb bereits zum 31.12.2019 bestand und den Hauptsitz in NRW hat.
Wofür gibt es eine Förderung?
Es erhalten nicht pauschal alle Unternehmen die NRW Corona-Soforthilfe, sondern die Betriebe bzw. Selbstständigen müssen gewisse Voraussetzungen erfüllen. Die grundlegende Voraussetzung ist, dass der Betrieb infolge der Coronakrise in starke wirtschaftliche Schwierigkeiten und in einen daraus resultierenden Liquiditätsengpass geraten ist bzw. demnächst geraten wird.
Das Land NRW nimmt diese Voraussetzung als gegeben an, wenn:
- sich das Auftragsvolumen mehr als halbiert hat (im Vergleich zu der Zeit vor dem 01. März 2020) ODER
- sich die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat halbiert haben ODER
- die Möglichkeiten Umsätze zu erzielen durch behördliche Regelungen aufgrund der COVID-19 Krise nicht gegeben sind ODER
- die vorhandenen liquiden Mittel nicht ausreichen, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten des Unternehmens zu begleichen
Zum Stichtag 31.12.2019 darf sich das Unternehmen noch nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden haben. Außerdem darf der Liquiditätsengpass vor dem 01.03.2020 ebenfalls noch nicht bestanden haben.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe des Zuschusses ist gestaffelt nach Anzahl der Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente). Der Inhaber des Betriebs ist dabei mitzuzählen.
- Solo-Selbstständige & Betriebe bis 5 Mitarbeiter: 9.000 Euro
- Betriebe bis 10 Mitarbeiter: 15.000 Euro
- Betriebe bis 50 Mitarbeiter: 25.000 Euro
Der Zuschuss gilt einmalig und muss nicht zurückgezahlt werden.
Wo und wie kann ich den Zuschuss zur Corona-Soforthilfe NRW beantragen?
- den Corona-Soforthilfe Zuschuss NRW hier online ausfüllen
- am Ende des Formulars auf “Daten übermitteln” klicken
- zusätzlich werden weitere Dokumente benötigt, wie beispielsweise eine Kopie des Personalausweises, Steuernummer, Bankverbindung etc.
Video zur Ausfüllhilfe des Formulars für Soforthilfe NRW
Kann ich zusätzlich die Corona-Soforthilfe des Bundes beantragen?
Da es sich de facto um die Corona-Soforthilfe des Bundes handelt, kann die Förderung nicht doppelt in Anspruch genommen werden. Das Land NRW hat lediglich für Betriebe mit mehr als 10 und mit bis zu 50 Beschäftigten ein zusätzliches Programm aufgelegt, da diese nicht in der Soforthilfe des Bundes berücksichtigt sind.
Kredite & Darlehen
Zur Überbrückung eines Liquditätsenpasses, zur Finanzierung von Investitionen oder Betriebsmitteln, gibt es zusätzlich den NRW.BANK.Universalkredit. Dieser ist für Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 500 Mio. Euro erhältlich. Sollten Sie zur Zielgruppe gehören, dann binden Sie jedoch frühzeitig Ihre Hausbank mit ein, da der Antrag im Hausbankverfahren abgewickelt wird.
Bürgschaften
Auch mittels Bürgschaften können Unternehmen neue Finanzierungen aufnehmen. Bis zu einer Bürgschaftssumme von 2,5 Mio. Euro (bis zu 80 Prozent Risikoübernahme) können sich Unternehmen an die Bürgschaftsbank NRW wenden. Die Bürgschaftsbank NRW ermöglicht zudem eine 72-Stunden-Expressbürgschaft.
Für Bürgschaften über 2,5 Mio. Euro besteht die Möglichkeit der Landesbürgschaft. In dem Fall ist die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC der Ansprechpartner.