Soforthilfe: Kredite + Bürgschaften in Baden-Württemberg
Das Land Baden-Württemberg zahlt für Unternehmen bis 50 Beschäftigten eine Soforthilfe, sofern diese aufgrund der Corona-Krise in ihrer Existenz bedroht sind. Der maximale Zuschuss liegt bei 30.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt durch einen Härtefallfonds. Zudem stellt das Bundesland Bürgschaften und Darlehen zur Verfügung. Es ist außerdem ein Krisenberatungsprogramm geplant. Hier erhalten Sie eine Übersicht über die Corona-Hilfen von Baden-Württemberg.

Inhaltsverzeichnis
- Corona Soforthilfe für Solo-Selbstständige und Unternehmen bis 50 Mitarbeiter
- Hilfsangebote durch die L-Bank
- Bürgschaftsprogramme
- Krisenberatungsprogramm
Corona Soforthilfe für Solo-Selbstständige und Unternehmen bis 50 Mitarbeiter
Was wird in Baden-Württemberg gefördert?
Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Not geraten sind, sollen mit dem Zuschuss akute Liquiditätsengpässe überbrücken können. Umsatzeinbrüche die vor dem 11. März 2020 (WHO erklärt die Situation zur Pandemie) entstanden sind, sind nicht förderfähig.
Wer wird gefördert?
Gewerbetreibende, Freiberufler (einschließlich Künstler/innen), Solo-Selbstständige sowie Sozialunternehmen können einen Antrag stellen. Der Hauptsitz der Firma muss sich dabei in Baden-Württemberg befinden und es dürfen nicht mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigt sein.
Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen mit unter 5 Mitarbeitern sind nur förderberechtigt, wenn sie mit ihrer Selbstständigkeit das Haupteinkommen oder zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens einer Person bestreiten.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Corona-Soforthilfe Baden-Württemberg ist ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss. Er gilt für 3 Monate. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeiter sowie dem akuten Liquiditätsbedarf. Er ist dabei wie folgt gestaffelt:
- Bis zu 5 Beschäftigte: 9.000 Euro
- Bis zu 10 Beschäftigte: 15.000 Euro
- Bis zu 50 Beschäftigte: 30.000 Euro
Die hier genannten Beträge sind die Maximalbeträge für Förderhilfen. Die Obergrenze des Zuschusses ist dabei der akute Liquiditätsbedarf des Unternehmens. Ein Beispiel: Ein Solo-Selbstständiger hat aufgrund der Corona-Pandemie einen Liquiditätsengpass von 4.000 Euro. Er stellt daraufhin einen Antrag auf Soforthilfe von 4.000 Euro (und nicht 9.000 Euro).
Wie werden Teilzeitkräfte, 450-Jobber & Azubis umgerechnet?
Die Anzahl der Beschäftigten ergibt sich aus der Berechnung der Vollzeitäquivalente, die anhand der Regelungen der KMU-Definition der EU erfolgt. Einzige Ausnahme: Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten dürfen ihre Auszubildenden bei der Beschäftigtenzahl voll anrechnen.
Wie erhalte ich den Zuschuss?
- Antrag inkl. De-minimis-Erklärung ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben
- Formular einscannen oder abfotografieren und als PDF abspeichern
- auf www.bw-soforthilfe.de das Formular hochladen
Der Antrag wird innerhalb weniger Werktage geprüft und ausgezahlt. Über den Postweg können keine Anträge gestellt werden.
Wie muss ich den Antrag ausfüllen?
Ich habe weitere Fragen, wer kann mir helfen?
Wenn Sie Fragen zur Antragsberechtigung oder Hilfe beim Ausfüllen benötigen, dann können Sie die Online-Beratung der Kammern in Anspruch nehmen.
Kann ich auch zusätzlich weitere Hilfen und Förderungen beantragen?
Ja, Sie können zusätzlich zum Beispiel auch Hilfen des Bundes beantragen. Voraussetzung ist allerdings, dass trotz der ggf. bereits gezahlten Hilfen (oder wieder) eine existenzgefährdende Lage für das Unternehmen entsteht. Bereits gezahlte Förderungen müssen Sie selbstverständlich mit einberechnen und angeben.
Hilfsangebote durch die L-Bank
Zusätzlich zu den Soforthilfen bietet die Staatsbank für Baden-Württemberg, die L-Bank, ein umfangreiches Hilfsprogramm für Unternehmen, die durch die Coronakrise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten oder bereits geraten sind. Im Folgenden ein kurzer Auszug der aktuellen Hilfsangebote. Die detaillierten Bedingungen, Konditionen usw. finden Sie hier. Dort sind auch die aktuellen Zinssätze zu den Kreditangeboten zu finden.
Liquiditätskredit
- Für die Bewältigung kurzfristiger Liquiditätsengpässe
- Für Betriebe bis 500 Mitarbeiter
- Max. Kreditsumme 5 Mio. Euro (im Einzelfall auch mehr)
Gründungsfinanzierung
- Dient zur Finanzierung von Investitionen, Warenlager oder Betriebsmittel
- Für Betriebe, die höchstens seit 5 Jahren am Markt sind
- Max. Kreditsumme: 5 Mio. Euro
- Max. Laufzeit: 20 Jahre
Wachstumsfinanzierung
- Dient zur Finanzierung von Investitionen, Warenlager oder Betriebsmittel
- Für Betriebe, die seit mindestens 5 Jahren am Markt sind
- Max. Kreditsumme: 5 Mio. Euro
- Max. Laufzeit: 20 Jahre
Weiterbildungsfinanzierung 4.0
- Dient zur Vermeidung von Kurzarbeit und der Anpassung des Unternehmens an den Digitalisierungsprozess, zum Beispiel Einrichten von Home-Office-Jobs sowie Schulungen
- Kredithöhe: 20.000 Euro je qualifizierten Beschäftigten
- Max. Laufzeit: 5 Jahre
Innovationsfinanzierung 4.0
- Dient zur Finanzierung innovativer Vorhaben, neuer Prozesse sowie Digitalisierungsvorhaben
- Tilgungszuschuss
- Max. Kreditsumme: 25 Mio. Euro bei großen Unternehmen (ansonsten 5 Mio. Euro)
- Max. Laufzeit: 10 Jahre
Landwirtschaft - Liquiditätssicherung
- Dient zur Überbrückung von außergewöhnlichen Belastungen
- Für Betriebe aus der landwirtschaftlichen Primärproduktion
- Max. Kreditsumme: 10 Mio. Euro
- Max. Laufzeit: 10 Jahre
Bürgschaftsprogramme
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg
- Zielgruppe: Gewerbliche Unternehmen und Freie Berufe (nach KMU Definition)
- Bürgschaftsobergrenze: 2,5 Mio. Euro
- Bürgschaftsquote: 50 bis 80 Prozent
- Verwendungszweck: Betriebsmittel und/oder Investitionen
Bürgschaften durch die L-Bank
Ähnlich wie das Angebot der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg. Die L-Bank ist zuständig für Bürgschaften zwischen 2,5 und 5,0 Mio. Euro. Für Bürgschaften über 5 Mio. Euro gibt es die Landesbürgschaft. Die Abwicklung erfolgt dabei ebenfalls über die L-Bank.
Krisenberatungsprogramm
Es ist ein Krisenberatungsprogramm in Planung, welches Unternehmen eine zusätzliche Hilfeleistung bieten soll. Gemeinsam sollen mögliche Maßnahmen und Strategien zur Bewältigung der aktuellen Krise erarbeitet werden. Die Beratung wird online zur Verfügung stehen und neben den hier im Artikel besprochenen Hilfen auch weitergehende Hilfen besprechen.
Hier geht zur Übersicht der Corona-Hilfen aller Bundesländer.