Corona-Soforthilfe, Darlehen und Bürgschaften in Thüringen – Alle Hilfsangebote für Selbstständige im Überblick
Thüringen hat ein Soforthilfeprogramm für Selbstständige und Freiberufler mit bis zu 50 Beschäftigten auferlegt und zahlt dabei bis zu 30.000 Euro. Die Zuschüsse können durch die Soforthilfe des Bundes aufgestockt werden. Außerdem bietet Thüringen ein Corona-Spezial-Darlehen und diverse Bürgschaften für Unternehmen.

Inhaltsverzeichnis:
- Thüringer Soforthilfeprogramm Corona 2020
- Thüringer Konsolidierungsfonds für kleine und mittlere Unternehmen / Corona Spezial
- Bürgschaften der Thüringer Aufbaubank (TAB)
- Bürgschaften der Bürgschaftsbank Thüringen (BBT)
- Landesbürgschaften Freistaat Thüringen
- Aussetzung von Tilgungsleistungen
Thüringer Soforthilfeprogramm Corona 2020
Was wird gefördert?
Der Zuschuss wird Unternehmen mit Betriebsstätte in Thüringen zur Bewältigung oder Minderung der besonderen wirtschaftlichen Notlage gewährt, die durch die Coronapandemie im Frühjahr 2020 entstanden ist.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind im Haupterwerb tätige gewerbliche Unternehmen (inkl. Einzelunternehmen) sowie Unternehmen der Branche 86.9 (Gesundheitswesen, auch wenn diese über keine Gewerbeanmeldung verfügen) und wirtschaftsnahe freie Berufe und die Kreativwirtschaft der Branchennummern 71-74, 85.5 sowie 90 gemäß Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008).
Gefördert werden Unternehmen mit Betriebsstätte in Thüringen mit bis zu 50 Beschäftigten.
Wie hoch ist die Soforthilfe in Thüringen?
Die Höhe der Thüringer Soforthilfe (inkl. Soforthilfe des Bundes)ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten pro Unternehmen (einschließlich Inhaber):
- 1 bis 5 Beschäftigte: 9.000 Euro
- 6 bis 10 Beschäftigte: 15.000 Euro
- 11 bis 25 Beschäftigte: 20.000 Euro
- 26 bis 50 Beschäftigte: 30.000 Euro
Hier erhalten Sie alle Informationen zu den Bundeszuschüssen.
Was muss ich tun, um den Zuschuss in Thüringen zu erhalten?
- Antrag online ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben
- De-minimis-Erklärung ausdrucken und unterschreiben
- Kopie der Gewerbeanmeldung (wenn ein Gewerbe vorliegt) machen
- Antrag scannen und per Mail oder Post an die zuständige IHK oder HWK (Handwerkskammer) senden.
- soforthilfe-corona@hwk-suedthueringen.de
- soforthilfe-corona@hwk-erfurt.de
- soforthilfe-corona@hwk-gera.de
- soforthilfe-corona@suhl.ihk.de
- soforthilfe-corona@gera.ihk.de
- soforthilfe-corona@erfurt.ihk.de
Wie genau muss sich den Antrag ausfüllen?
Wie lange dauert es bis zur Auszahlung des Zuschusses?
Sofern der Antrag vollständig ist und die Thüringer Aufbaubank ihn bewilligt hat, ist eine Auszahlung innerhalb von drei Tagen möglich.
Thüringer Konsolidierungsfonds für kleine und mittlere Unternehmen / Corona Spezial
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm "Thüringer Konsolidierungsfonds für kleine und mittlere Unternehmen" soll zur Stärkung und Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur in Thüringen beitragen. Mit den Darlehen aus dem Förderprogramm können Unternehmen unterstützt werden, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden.
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Tourismusgewerbe, wirtschaftsnahe freie Berufe) mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen.
Nicht antragsberechtigt sind:
- Unternehmen, die keine De-minimis-Beihilfen erhalten können (dazu zählen insbesondere die Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Fischerei und Aquakultur),
- Unternehmen, die Gegenstand eines Insolvenzverfahrens sind oder die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfüllen,
- Unternehmen/Freie Berufe der Forstwirtschaft (NACE 02.1), des Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesens, Apotheken, Rechtsanwälte, Kreditinstitute und Versicherungen bzw. damit verbundene Tätigkeiten.
Wie viel wird gefördert?
- Der Höchstbetrag muss auf den Betrag begrenzt werden, der für die Konsolidierung des Unternehmens unbedingt notwendig ist; er soll im Regelfall 2 Millionen Euro nicht überschreiten.
- Darlehenslaufzeit max. 10 Jahre, bis zu 2 Jahre tilgungsfrei
-
Zinssatz:
- für eine beantrage Gesamtdarlehenssumme bis einschließlich 50.000 Euro beträgt der Zinssatz 0 % p. a.
- für eine beantragte Gesamtdarlehenssumme größer als 50.000 Euro gilt der Zinssatz gemäß aktuellem Konditionentableau
- Auszahlung: 100 %
- Einzug Zinsen: monatlich
- Einzug Tilgungsraten: monatlich nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit
- Sondertilgungen sind jederzeit ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
- Darlehen werden auf Basis der De-minimis-Verordnung gewährt.
Bürgschaften der Thüringer Aufbaubank (TAB)
Was wird gefördert?
Besicherung von Krediten und Avalen zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Für die Verbürgung von Investitionen darf vor der Antragstellung bei der TAB nicht mit Arbeiten für das Vorhaben oder für die Tätigkeit begonnen worden sein.
Wer wird gefördert?
- Gewerbliche Unternehmen
- Freiberufler
- Personen, die in leitender Position tätig sind und sich mit Hilfe des Kredits an einem Unternehmen beteiligen wollen
Gefördert werden kann,
- wenn die vorhandenen Sicherheiten ausgeschöpft sind,
- wenn Sicherheiten zur Aufnahme eines unverbürgten Bankdarlehens nicht in dem erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen,
- wenn die Zahlung der Zinsen und Tilgungsraten durch den Kreditnehmer bei normalem wirtschaftlichem Verlauf innerhalb der vereinbarten Fristen zu erwarten ist.
Wie viel wird gefördert?
Verbürgt werden maximal 80 % des Kredites/Avalbetrages. Es können Bürgschaften von bis zu 3 Millionen Euro übernommen werden.
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Thüringen (BBT)
BBT Classic
- Klassische Bürgschaft
- max. 2,5 Millionen Euro
- Bürgschaftsquote max. 80 % vom Kreditbetrag
- Kosten
- 1,0 % einmaliges Bearbeitungsentgelt (mind. 250 Euro)
- 1,0 % jährliche Provision jeweils angepasst an die Kredithöhe
BBT Basis
- Bürgschaft ohne Bank
- ab 25.000 bis max. 250.000 Euro
- Bürgschaftsquote max. 80 % vom Kreditbetrag
- Kosten
- 1,25 % einmaliges Bearbeitungsentgelt (mind. 250 Euro)
- 1,0 % jährliche Provision jeweils angepasst an die Kredithöhe
BBT Express
- Bürgschaftszusage in 24 Stunden
- max. 250.000 Euro
- Kredithöhe max. 312.500 Euro
- Bürgschaftsquote max. 80 % vom Kreditbetrag
- Kosten
- 0,5 % einmaliges Bearbeitungsentgelt
- 1,0 % jährliche Provision jeweils angepasst an die Kredithöhe
Landesbürgschaften Freistaat Thüringen
- Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, Freiberufler sowie natürliche Personen als Existenzgründer im Rahmen einer Neugründung oder einer Nachfolgelösung.
- Bürgschaftsanträge sind über ein Kreditinstitut, eine Leasinggesellschaft oder eine sonstige Kapitalsammelstelle mit Sitz im europäischen Wirtschaftsraum einzureichen.
- Der Freistaat Thüringen verbürgt im Rahmen des Landesbürgschaftsprogramms Kredite in der Regel ab einem Bürgschaftsvolumen von über 3 Millionen Euro bis 10 Millionen Euro. Die Anträge sind bei der PricewaterhouseCoopers GmbH, Erfurt einzureichen. PwC übernimmt die Bearbeitung dieser Anträge sowie die Verwaltung der Engagements während der Bürgschaftslaufzeit. Zum Bürgschaftsantragsformular gelangen Sie hier.
- Informationen zu den Kosten und der Beantragung erhalten Sie hier.
Aussetzung von Tilgungsleistungen
Wirtschaftsministerium sowie Haus- und Geschäftsbanken in Thüringen haben sich darauf verständigt, dass Tilgungen für laufende Kredite von Unternehmen zum 31. März vorübergehend ausgesetzt werden können. "Als gemeinsame Aktion aller Thüringer Banken und Sparkassen" bittet Minister Tiefensee in einem Schreiben die Vorstände und Geschäftsleitungen diesen Weg mitzugehen.