Am von Torsten in kurz notiert geschrieben und am 01.09.2021 um 13:29 aktualisiert
Heranziehungsbescheid für Unternehmer

Landesämter für Statistik drohen mit Zwangsgeldern

Unternehmer müssen nach Aufforderung ihres zuständigen Landesamtes für Statistik einen statistischen Fragebogen online ausfüllen. Wer sich dagegen wehrt, wird sehr schnell mit Zwangsgeldern und ähnlichen bürokratischen Dingen konfrontiert.

Screenshot www.statistik.thüringen.de
Screenshot www.statistik.thüringen.de
© Landesamt für Statistik Thüringen / statistik.thüringen.de/startseite.asp

Dingelstädt, 01. September 2017 - Ende letzten Jahres erhielt das Gründerlexikon eine Aufforderung vom Thüringer Landesamt für Statistik, umfangreiche Auskünfte zum Unternehmen zu erteilen. Allerdings wurde eine Einstufung als "Unternehmensberater" vorgenommen, völlig abwegig.

Daher wurde eine E-Mail mit Bitte um Befreiung gesandt:

"...wie telefonisch soeben mit Ihnen besprochen, möchte ich Sie bitten, mich aus der Erhebung zu entfernen und aus der Erhebungspflicht zu entbinden, da ich kein Unternehmensberater bin. Ich betreibe eine Webseite, das Finanzamt hat in einem langen Streit mich nicht als Unternehmensberater zugelassen. Da ich auch nicht weiß, wo ich einzuordnen bin, kann ich auch keine Daten und Informationen dazu wahrheitsgemäß bzw. sachdienlich liefern."

Als das Gründerlexikon der Strukturerhebung nicht nachkam (wie auch, wenn man in dem Fall gar kein Unternehmensberater ist?), kam Anfang 2017 ein Heranziehungsbescheid. Dort wurde mit einem Zwangsgeld in Höhe von 500,00 Euro gedroht!

Opportunitätskosten berechnen!

Mit anderen Worten: Selbstständige werden gezwungen, ausführliche Angaben über ihr Unternehmen preiszugeben. Doch das ist nicht der einzige Punkt. Der Unternehmer muss ja die Daten auch heraussuchen, selbst nochmal auswerten und eintragen. Die “Umfrage” umfasst nicht nur einige wenige Daten. Der Selbstständigen muss viel Zeit investieren. Möglicherweise kann er einige Fragen so ohne Weiteres gar nicht beantworten, sondern müsste erst seinen Steuerberater konsultieren.

All das kostet wertvolle Zeit und Geld. Da wahrscheinlich kaum ein Unternehmer diese Angaben freiwillig machen würde, wird gleich mit Zwangsgeldern gedroht. Wer die Opportunitätskosten berechnet, kommt vielleicht zu dem Schluss, dass er eher das Zwangsgeld zahlt, als die Zeit investiert, die Daten herauszusuchen. Selbstverständlich besteht auch die Gefahr, dass anstatt dessen falsche Angaben gemacht werden.

Das Gründerlexikon hat daher direkt beim Landesamt nachgefragt und um ein Interview gebeten. Die Redaktion wollte die Behörde mit ihren Bedenken konfrontieren. Die Fragen, Antworten und mögliche Folgen für Unternehmer gibt es hier nachzulesen: Thüringer Landesamt für Statistik verweigert Interview.

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Gründerlexikon.de-Autor: Torsten
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.

Thüringer Landesamt für Statistik verweigert Interview

Brief vom Landesamt für Statistik
Muss das sein?
© T. Montag / Gründerlexikon

Gelegentlich erhalten Unternehmer Post von ihrem Landesamt mit der Bitte um einige Angaben zu ihrem Unternehmen, wie Einkünfte usw. Angeblich sollen die Inhalte lediglich für statistische Zwecke dienen. Was viele nicht wissen: Wer die Angaben nicht liefert, muss mit Zwangsgeldern rechnen. Der Weg zum “gläsernen Unternehmer” ist damit frei.

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