Am von Torsten in Buchführung geschrieben und am 17.03.2023 um 14:31 aktualisiert
Abschreibung

GWG Grenze: Geringwertige Wirtschaftsgüter abschreiben

Seit 1964 liegt die GWG Grenze (geringwertige Wirtschaftsgüter) nahezu unverändert bei 410 Euro netto. Nach über 50 Jahren ist jetzt eine Anhebung für 2018 in Sicht. Bisher war nur einer "Planung" die Rede, die GWG Grenze auf 800 Euro anzuheben. Doch im Gesetz zur Einführung der Lizenzschranke, wurde dieses Vorhaben auch tatsächlich umgesetzt. AB 2018 gilt die GWG Grenze von 800 Euro.

Werkzeug kann als GWG abgeschrieben werden.
Werkzeug gilt im Allgemeinen als geringwertiges Wirtschaftsgut.
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Die steuergesetzlichen Regelungen zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern sind im § 6 Absatz 2 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) nachzulesen. 

Demnach können, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, beziehungsweise der für eine in Form von Wirtschaftsgütern vorgenommene Einlage, anzusetzende Wert 410 Euro nicht überschreiten, diese im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, der Herstellung, oder der Einlage als Betriebsausgaben in voller Höhe abgezogen werden. 

Zur Möglichkeit der Bildung eines Sammelpostens

Nach § 2a kann statt der sofortigen Abschreibung im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage (hierzu zählt auch das Datum der Betriebseröffnung) ein Sammelposten gebildet werden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der in dem Sammelposten enthaltenen Wirtschaftsgüter 150 Euro, aber nicht 1 000 Euro übersteigen. Der Vorsteuerabzug, der ggf. in den Anschaffungs- oder Herstellungskosten enthalten ist, ist bei der Prüfung des Grenzbetrages nicht zu berücksichtigen. Der Vorsteuerabzug wird nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes ermittelt. 

Der Sammelposten wird in fünf Jahren (im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren) mit jeweils einem Fünftel aufgelöst. 

Buchhalterische Vorgaben - die Führung eines Verzeichnisses für geringwertige Wirtschaftsgüter

Jedes geringwertige Wirtschaftsgut, dessen Wert 150 Euro übersteigt, ist nach § 6 Absatz 2 Satz 4 EstG in ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis aufzunehmen. Hier müssen folgende Daten enthalten sein: Tag der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts beziehungsweise Tag der Eröffnung des Betriebs; die Anschaffungs- beziehungsweise die Herstellungskosten respektive der Wert der Einlage.

Wird dieses Verzeichnis nicht geführt, müssen diese Angaben aus der Buchführung ersichtlich sein (§ 6 Absatz 2 Satz 5 EstG) 

+++Update seit 2018+++

Wie in den Parlamentsnachrichten des Deutschen Bundestags nachzulesen ist, wurde am 26. April 2017 die Erhöhung der GWG Grenze ab 2018 auf 800 Euro endgültig beschlossen. Für Unternehmer bringt das große Erleichterungen und Bürokratieabbau mit sich.

Wirtschaftsgüter bis zu einem Nettowert von 800 Euro (952 Euro brutto) können ab dem nächsten Jahr nun sofort abgeschrieben werden. Das hat direkte Auswirkungen auf die Steuerlast der Unternehmer. Denn Wirtschaftsgüter, die über der GWG Grenze liegen, dürfen nicht sofort als Betriebsausgabe angesetzt werden, obwohl die Anschaffung bereits stattgefunden und das Bankkonto bereits belastet wurde. Sie müssen über die Nutzungsdauer hinweg (meist um die 5 Jahre) abgeschrieben werden.

Weniger Bürokratie

Da die Grenze fast verdoppelt wurde, bedeutet das für Unternehmer, dass sie in Zukunft noch mehr Anschaffungen nicht nur sofort abschreiben dürfen, sondern auch weniger Bürokratie haben. Denn die Abschreibung über die Nutzungsdauer hinweg erfordert mehr Arbeit in der Buchhaltung. Bisher musste zum Beispiel ein iPhone über mehrere Jahre hinweg abgeschrieben werden (lesen Sie hier mehr zum Thema Abschreibungen). Das kann ab 2018 jetzt wegfallen. Was bleibt, ist die Wahlmöglichkeit zum Sammelposten. Das heißt, der Unternehmer hat die Wahl, ob er die Anschaffung sofort abschreibt oder alternativ die Sammelposten-Abschreibung bis zum Wert von 1.000 Euro nutzt.

Wie Noerr berichtet, können Steuerpflichtige ohne Vorsteuerabzug - zum Beispiel Kleinunternehmer - den Bruttobetrag sofort abschreiben, solange der Netto-Betrag nicht über 800 Euro liegt. Das heißt, dass diese Gruppe GWG Anschaffungen bis 952 Euro brutto steuermindernd geltend machen kann.

Anhebung der Aufzeichnungspflicht für GWG auf 250 Euro

Macht ein Unternehmer von der Regelung zur Sofortabschreibung Gebrauch, müssen diese GWG anschließend in einem Anlageverzeichnis separat aufgeführt werden. Dort müssen Tag der Anschaffung sowie die Anschaffungskosten aufgeführt werden. Das gilt jedoch nur, sofern der Kauf bzw. die Anschaffung des GWG eine bestimmte Grenze überschreitet (bisher 150 Euro) und die Angaben nicht aus der Buchführung ersichtlich sind. Die Grenze von 150 Euro wurde im Rahmen des Zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes ab 2018 auf 250 Euro angehoben.

Das bedeutet, dass geringwertige Wirtschaftsgüter, die ab dem Jahr 2018 angeschafft, hergestellt bzw. ins Betriebsvermögen eingelegt werden, bis 250 Euro nicht in einem Anlageverzeichnis aufgeführt werden müssen. Für Unternehmer bedeutet das ein Stück weit weniger Bürokratie.

Die Anhebung der GWG Aufzeichnungspflicht für 250 Euro darf jedoch nicht mit der Anhebung der Kleinbetragsrechnung auf 250 Euro verwechselt werden. Im Zuge des Bürokratieentlastungsgesetzes, gab es eine Reihe von Änderungen, die für den Laien teilweise jedoch eher verwirrender sind. So hat unsere Redaktion bereits Zuschriften erhalten, in denen Leser sich irritiert über die genannten Änderungen äußerten. Da sich viele Zahlen und Begriffe ähneln, ist das auch verständlich. Im Zweifelsfall sollten Unternehmer daher immer auf einen Steuerberater zurückgreifen.

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Gründerlexikon.de-Autor: Torsten
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.

Gewinnermittlung für ALG 2 Empfänger abgeschafft

Hartz IV unter der Lupe
Deutschland: 2 Klassen Gesellschaft, auch bei der Gewinnermittlung und der Buchfürhung.
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Selbständige haben ebenfalls Anspruch auf Grundsicherung, wenn sie im Sinne des SGB III hilfebedürftig sind, Voraussetzung für die Gewährung der Grundsicherung ist, dass der Unternehmer der ARGE regelmäßig seinen Gewinn mitteilt. Bis Dezember 2007 galten für Selbständige, die gleichzeitig Anspruch auf Hartz IV haben, die allgemeinen, steuerlichen Vorschriften zur Gewinnermittlung.

Sponsoring oder Spenden richtig absetzen

Red Bull Sponsoring
Bekannt für seine Sponsoringaktivitäten: Red Bull.
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Im Alltag werden die beiden Begriffe oft durcheinander geworfen. Wenn bei der letzten Vereinssitzung eine Person als “Sponsor” geehrt wird, obwohl sie eigentlich nur eine Spende getätigt hat, dann ist das nicht weiter schlimm. Wenn es allerdings um Steuern geht, sollte man den Unterschied kennen - denn sonst drohen unerwartete Steuernachzahlungen oder Schlimmeres!

Welche Betriebskosten von Corona Soforthilfe bezahlen?

Aufgeschlagene Ordner mit Taschenrechner und Kugelschreiber, hier: welche Betriebsausgaben und kosten dürfen von der Corona Soforthilfe bezahlt werden
Corona-Soforthilfe: Anzahlung für einen neuen Geschäftswagen? Oder neue Firmenlaptops? Achtung: Die Corona-Soforthilfe darf nur für bestimmte Betriebsausgaben verwendet werden.
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