Freiberuflicher Dozent Konzertpianist und Hartz 4?

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Mein Mann ist Konzertpianist und hat letztes Jahr sein Konzertexamen gemacht.
Aus verschiedenen Gründen bekommen wir im Augenbilck Hartz IV.
Bewerbungen für eine Professur haben wir jede Menge geschrieben, bisher erfolglos. Nun hat man ihm eine Dozentenstelle in einer Musikschule angeboten,
aber nur 10 bis 15 Stunden die Woche. Als Kleinunternehmer sind wir schon angemeldet und haben auch eine Steuernummer. Da das Honorar weniger als Hartz IV ist, hier meine Frage, wird der Stundenlohn voll angerechnet oder dürfen wir die Fahrtkosten abziehen, muss ich meine KV selbst bezahlen, bekomme ich den Rest bis zu dem Einkommen das wir jetzt gemeinsam haben von der Arge
dazu. Die Musikschule ist ungefähr 120 km von meinem Wohnort entfernt.

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    Hallo zusammen,

    Als Kleinunternehmer sind wir schon angemeldet und haben auch eine Steuernummer.


    Ihr Mann ist also bereits Freiberufler und erwirtschaftet so Einkünfte aus Selbständiger Arbeit. Soweit so gut.

    Wenn er nun in dieser Funktion Musikunterricht gibt, dann ist das ebenso eine freiberuflcihe Tätigkeit. Für die muss er ja ohnehin schon eine Gewinnermittlung machen. Daher sind selbstverständlcih die Betriebsausgaben abzugsfähig, so dass der Gewinn = Honorar - Betriebsausgaben ist. Was da alles dazu zählt, können Sie in unserem Lexikon der Betriebsausgaben nachlesen. Fahrtkosten, aber auch Telefonkosten, Bürobedarf etc. da kann man schon erfinderisch und kreativ sein.

    Wie viel dann am Ende beim Hartz 4 angerechnet und abgezogen wird, können Sie mit unserem Hartz 4 rechner bei Selbständigkeit ermitteln.

    muss ich meine KV selbst bezahlen,


    Hui, nun gehts aber quer Beet.

    So lange Ihr Mann Hartz 4 bekommt, ist er auch über die ARGE krankenversichert, aber vorsicht, der obige Onlinerechner zeigt, dass man nciht sehr viel dazuverdienen darf. Wenn Hartz 4 gestrichen wird, ist auch Versicherung selbst bezahlen angesagt.

    bekomme ich den Rest bis zu dem Einkommen das wir jetzt gemeinsam haben von der Arge
    dazu.


    Das sollten Sie mit der ARGE klären.


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