Geschäftsidee Teil 3: Der Pfandleiher im Pfandleihhaus
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Ist am Ende des Geldes noch zu viel Monat übrig, nutzen viele Menschen das einfache System eines Pfandleihhauses, um den Rest des Monats zu überbrücken. Ein Pfandleihhaus zu eröffnen kann für einen Existenzgründer eine lukrative Geschäftsidee. Aber wie funktioniert die Pfandleihe, was macht ein Pfandleiher und ist es wirklcih so einfach ein Pfandhaus zu eröffnen? Wir haben uns diesbezüglich für Sie schlau gemacht, da diese Geschäftsidee mehrfach an uns herangetragen wurde.
Was macht ein Pfandleiher?
Das Unternehmen des Pfandleihers beruht auf der Gewährung von Geld in Form eines Darlehens gegen ein Pfandrecht auf eine bewegliche Sache. Dabei wird die Sache dem Pfandleiher übergeben.
Braucht der Existenzgründer eine Lizenz zum Betreiben eines Pfandleihhauses?
Der Existenzgründer benötigt eine behördliche Erlaubnis gem. §34 Gewerbeordnung. Diese Erlaubnis ist personenbezogen und wird auf natürliche oder auch juristische Personen ausgestellt. Sie ist nicht übertragbar. Die behördliche Erlaubnis ist nicht ortsgebunden und erstreckt sich somit über die gesamte Bundesrepublik
Wie erhält der Gründer die behördliche Erlaubnis für ein Pfandleihhaus?
Der Existenzgründer muss für die Erlaubnis bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung Bereich Gewerbeangelegenheiten einen Antrag (Beispielantrag Quelle: Stadt Köln) stellen.
Dem ausgefüllten Antrag sind hinzuzufügen:
- das polizeiliche Führungszeugnis (Einwohnermeldeamt),
- eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Ordnungsamt),
- eine Auskunft über die Einträge im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts, in dessen Bezirk Sie in den letzten drei Jahren Ihren Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatten (Amtsgericht),
- der Handelsregisterauszug (soweit das Unternehmen im Register eingetragen ist) (Amtsgericht),
- der Nachweis der für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder Sicherheiten.
Viele Städte verlangen besondere Sicherheiten und Nachweise vom Pfandleiher
Bspw. verlangt die Stadt Köln:
- Sicherheiten in Höhe von 100.000 Euro, bei Autopfandhäusern von 125.000 Euro. Die Sicherheiten können als Guthaben oder alsBankbürgschaft ausgewiesen sein.
- Räume, in denen der Gründer die Pfandleihe betreiben werden soll, müssen von einem eventuell parallel geführten Handelsgeschäft klar abgegrenzt sein.
- Ferner muss der Gründer eine Versicherung gegen Feuerschäden, Wasserschäden, Einbruchdiebstahl und Beraubung abschließen und bei Antragstellung vorlegen.
- Die Räumlichkeiten müssen zur sicheren Aufbewahrung der Pfänder geeignet sein.
- Bei Autopfandleihen muss die Frage möglicher Umweltgefahren durch die Abstellflächen der Fahrzeuge geklärt werden. Quelle: Stadt Köln
Gebühren für das Gründen eines Pfandleihhauses
Die Gebühr für die behördliche Erlaubnis beträgt nach dem Kostengesetz 50,- bis 1.000,- EUR, abhängig vom Umfang der beantragten Erlaubnis und dem Verwaltungsaufwand. Bei Ablehnung oder Rücknahme des Antrages können bis zu drei viertel der Antragsgebühr fällig werden.
Der Standort des Leihhauses
Auf der Seite des Zentralverbandes des Deutschen Pfandkreditgewerbes, welcher der Dachverband der privaten Pfandkreditbetriebe in Deutschland ist, kann der Gründer bereits bestehende Pfandleihhäuser finden. Nach Bundesländern sortiert ist schnell der Standort ohne ein Pfandleihhaus aufgespürt.
Wie funktioniert das Pfandsystem?
Der Kunde bringt dem Pfandleiher einen mobilen Wertgegenstand ins Leihhaus. Der Verpfänder muss alleiniger Eigentümer des Gegenstandes sein. Zwischen dem Kunden und dem Verleiher wird ein Pfandvertrag mit einer gesetzlichen Laufzeit von 3 Monaten geschlossen. Der Verpfänder erhält 40-60% des aktuellen Marktwertes seines Pfandes als Darlehen. Innerhalb der 3 Monate kann der Kunde sein Pfand täglich auslösen, indem er die bis dahin angefallenen Zinsen und Gebühren, sowie das gewährte Darlehen bezahlt. Wurde das Pfand nach 4 Monaten nicht ausgelöst, wird es versteigert.
Spezialisierung mit dem Pfandleihaus
Der Existenzgründer kann sich mit seinem Pfandleihhaus auch auf eine bestimmte Sparte spezialisieren. Sowohl ein Kfz-Leihhaus, ein Uhren- und Schmuckleihhaus oder Technikleihhaus wären denkbar.
Kann auch in kleinen Städten ein Pfandleihaus aufgebaut werden?
Nach unserer Recherche beim Gewerbeamt in Heiligenstadt, gibt es hinsichtlich der Einwohnerzahl keine Begrenzung. Demzufolge kann auch in Kleinstädten ein Pfandleihhaus aufgebaut werden.
Unser Fazit
Die Idee ist genial und wurde bereits von vielen Existenzgründern in Erwägung gezogen, jedoch scheitert das Konzept meist an der Finanzierung, da dieGründungskosten sehr hoch sind. Für einen Arbeitslosen (ALG I oder auch ALG 2 Bezieher) unmöglich, sofern keine private Finanzierung genutzt werden kann. Die Idee ist jedoch sehr gut und in anbetracht der Tatsache, immer ärmer werdender Bevölkerung, der immer größeren Nachfrage nach dem schnellen und unbürokratischen Kredit, sehr oft Kredit ohne Sicherheiten oder auch Kredit ohne Schufa, ist es eine zukunftsträchtige Geschäftsidee. Vielleicht sollten es mehrere Personen zusammen probieren, so dass das Risiko und die Finanzierung nicht gar zu groß ist, auch die Möglichkeit vonVenturecapital, also Beteiligungskapital von Investioren sollte geprüft werden. Damit ist eine Unabhängigkeit von Kreditinstituten gewährleistet.
Quelle:
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Lexikon
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- Sicherheiten
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- Guthaben
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Über den Autor

- Evelyn Brandies
- Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.
kommentiert von Gast am 17. August 2009
Ein Pfandleihhaus gründen - 5 Tipps zum Start... Sie tauchen immer wieder auf. Die Fragen zur Gründung eines Pfandleihhauses. Welche Vorraussetzungen muss ich erfüllen? Wie haben Sie dies gemacht? Welchen Vorlauf benötige ich? Wieviel Startkapital sollte ich besitzen? Welche Versicherung sind wichtig...
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kommentiert von Gast am 28. Dezember 2009
Ich spiele schon länger mit dem Gedanken als Pfandleiher selbständig zu werden. Der Artikel ist motivierend. Ich habe mir mal die Pfandleiherverordnung durchgesehen und eine Kalkulation gemacht auf Basis der vorgeschriebenen Gebühren/ Zinsen mit einigen Annahmen bzgl. Kosten z.B. für Büro etc.. Dabei ergab sich, dass ein erheblicher Kapitaleinsatz erforderlich ist (ca. 200k€) und dieses Kapital sollte auch möglichst vollständig als Darlehen vergeben sein. Insgesamt sind die gesetzlichen Vorgaben für Gebühren und Zins sehr restriktiv und ein Pfandleihhaus nicht besonders lukrativ auf Basis meiner Abschätzung. . Gibt es ähnliche Kalkulationen z.B. für einen Businessplan und zu welchen Grundvoraussetzungen insbes. nötigem Kapitalbedarf und Rentabilität kommt man hier? Es wäre interessant wie sich diese Geschäftsidee letztendlich "rechnet", selbst wenn man über Eigenkapital verfügt. Gruss Marco
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