Freelancer
(1 Bewertungen)Als Freelancer, auch freie Mitarbeiter genannt, werden Mitarbeiter bezeichnet, die für ein Unternehmen Aufträge ausführen, ohne dabei Arbeitnehmer dieses Unternehmens zu sein. Für seine Leistung enthält der freie Mitarbeiter ausschließlich das zuvor vereinbarte Entgelt. Sozialversicherungsbeiträge werden vom Auftraggeber nicht übernommen. Häufig sind die Grenzen zwischen dem Vorliegen eines Angestelltenverhältnisses und dem Status als freier Mitarbeiter verwischt. Stellt sich nach Überprüfung heraus, dass der Freelancer eigentlich ein Angestellter ist, muss das Unternehmen als dessen Arbeitgeber sämtliche Sozial- und Rentenversicherungsbeiträge nachzahlen. Hier handelt es sich um eine Scheinselbständigkeit. Für das Vorliegen einer Freelancertätigkeit spricht im Allgemeinen, dass der Mitarbeiter mehrere Auftraggeber hat. Außerdem darf er den Auftraggebern gegenüber nicht weisungsgebunden sein. Dies ist dann der Fall, wenn der freie Mitarbeiter selbst über räumliche, zeitliche oder fachliche Gegebenheiten bestimmen kann.
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- Torsten Montag
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