Corona-Soforthilfen, Zuschüsse, Kredite und Bürgschaften für Selbstständige im Saarland
Unternehmer die aufgrund der Coronakrise auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind, können im Saarland mittlerweile nur noch die Corona-Soforthilfe des Bundes in Form eines Zuschusses beantragen. Darüber hinaus wird es demnächst ein Kreditprogramm geben. Auch Bürgschaften stehen für Unternehmen mit größerem Liquiditätsbedarf zur Verfügung. Details und Informationen zu Corona-Hilfen im Saarland lesen Sie in diesem Artikel.

Inhaltsverzeichnis
- Corona-Soforthilfe im Saarland (inkl. YouTube-Video zur Antragstellung)
- Geplant: Sofort-Kredite zur Sicherstellung der Liquidität
Corona-Soforthilfe im Saarland
Bis zur Einführung der Corona-Soforthilfe des Bundes hatte das Saarland bereits ein eigenes Landesprogramm auf die Beine gestellt. Dieses sollte zur Überbrückung bis zur Einführung der Bundeshilfen dienen. Mit dem 31. März wurden die Landeshilfen jedoch eingestellt und Unternehmer können nur noch auf die Soforthilfe des Bundes zurückgreifen.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Solo-Selbständige, Gewerbetreibende, Freiberufler und Unternehmer bis einschließlich 10 Beschäftigte. Diese Unternehmen müssen zudem aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sein und einen Liquiditätsengpass vorweisen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Liquiditätsprobleme direkt auf die Coronakrise zurückgehen.
Keine Förderung erhalten dagegen Unternehmen, die zum 31.12.2019 bereits in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sind.
Für was gibt es eine Förderung und welche Bedingungen gelten?
De Corona Soforthilfen sollen helfen, den Liquiditätsengpass infolge der Coronakrise zu überwinden. Anrechnen können Unternehmer dabei gewisse Betriebsausgaben für die nächsten 3 Monate. Zu diesen Betriebsausgaben gehören zum Beispiel Miete, Pacht, Nebenkosten oder auch Unternehmenskredite. Nicht anrechenbar sind dagegen Lohnkosten oder auch die Lebenshaltungskosten eines Solo-Selbstständigen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe des Zuschusses ist gestaffelt nach der Anzahl der Beschäftigten (Vollzeitäquivalente).
- bis zu 5 Beschäftigte: max. 9.000 Euro
- bis zu 10 Beschäftigte: max. 15.000 Euro
Die Soforthilfen sind ein einmaliger Zuschuss, den der Empfänger bei rechtmäßiger Inanspruchnahme nicht zurückzahlen muss. Sollte sich im Nachhinein jedoch herausstellen, dass der Empfänger zu viel Geld erhalten hat, muss er die Überkompensation zurückzahlen. Daher sind die oben genannten Beträge immer Maximalbeträge.
Schade ist, ist das Saarland lediglich auf die Corona-Soforthilfen des Bundes zurückgreift. Andere Bundesländer gehen hier einen Schritt weiter und stocken das Programm für Unternehmen bis zu 50 Beschäftigte auf. Hier würden wir uns wünschen, dass das Saarland auch für kleine und mittlere Unternehmen eine Soforthilfe zur Verfügung stellen würde. Zwar sind Kreditprogramme in Planung, wie der nächste Abschnitt zeigt, aber noch können diese nicht beantragt werden.
Wie erfolgt die Antragstellung (inkl. YouTube-Video als Ausfüllhilfe)?
Anträge auf den Soforthilfe-Zuschuss Saarland können Sie nur online stellen: Corona Soforthilfe Saarland
Wer bereits einen Antrag auf die Landeshilfe gestellt hat und nun Fragen hat, kann sich hier zu den wichtigsten Fragen und Antworten informieren (etwas weiter runter scrollen).
Geplant: Sofort-Kredite zur Sicherstellung der Liquidität
Wie bereits erwähnt, soll es über die Saarländische Investitions- und Kreditbank (SIKB) Finanzierungsmöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen geben, die wegen der Coronakrise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Leider ist das Programm bis dato (Stand: 10.04.) noch nicht gestartet. Die Eckdaten, die bis jetzt feststehen, lauten wie folgt:
- günstige Zinssätze
- keine dinglichen Sicherheiten erforderlich
- Laufzeit: 6 Jahre, wobei ein Jahr tilgungsfrei ist (beim Kredit ohne Nachrangabrede)
- Laufzeit: 10 Jahre, wobei 5 Jahre tilgungsfrei sind (beim Kredit mit Nachrangabrede)
- Kredithöchstbetrag: 500.000 Euro, wobei gewisse Grenzen zu berücksichtigten sind
- Investitionsstandort muss sich im Saarland befinden
Den Antrag sowie die Auflistung der erforderlichen Unterlagen können Sie sich hier bereits herunterladen. Beachten Sie aber, dass das Programm derzeit noch nicht gestartet ist.
Neben den in diesem Artikel genannten Hilfsmaßnahmen gibt es im Saarland auch weitere Möglichkeiten zur Überwindung von Liquiditätsengpässen wie zum Beispiel das Beantragen von Bürgschaften. Auch die Stundung von Steuerzahlungen oder das Beantragen von Kurzarbeitergeld ist hier ebenfalls möglich. In diesem Artikel gehen wir jedoch nicht näher auf die weiteren Programme ein.