Soforthilfe Berlin: Zuschüsse, Kredite + Bürgschaften
Das Land Berlin stellt im Rahmen der Coronakrise mehrere Hilfspakete zur Verfügung. Neben den Soforthilfeprogrammen I und II existieren darüber hinaus auch Programme für Kredite und Bürgschaften zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen sowie der Sicherstellung des wirtschaftlichen Ablaufs. In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick über die Corona-Hilfen des Landes Berlin.

Inhaltsverzeichnis
- Corona Soforthilfe I
- Corona Soforthilfe II für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen
- Bürgschaftsprogramm
Corona Soforthilfe I
Die Corona-Soforthilfe I soll kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern zugute kommen. Gefördert werden Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten bzw. bereits geraten sind. Die weiteren Rahmendaten sind:
- Betriebsstätte muss in Berlin liegen
- Zinslose Darlehen bis 0,5 Mio. Euro; in Ausnahmefällen bis 2,5 Mio. Euro
- Laufzeit: 2 Jahre
- Antragstellung ausschließlich online
Corona Soforthilfe II
Hinweis: Das Land Berlin hat die Antragstellung seit dem 27.04. wieder ermöglicht. Die Antragstellung pausiert jedoch zwischen 18:00 Uhr und 09:00 Uhr. Neuanmeldungen sind jedoch auch in dieser Zeit möglich, die Wartenummer bleibt dabei erhalten.
Im Rahmen der “Soforthilfe II bei Liquiditätsengpässen wegen Corona” können Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen bis max. 10 Mitarbeitern über das Land Berlin die Soforthilfen aus dem Bundesprogramm beantragen.
- Antragsberechtigt sind Gewerbetreibende und Freiberufler mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
- bis max. 5 Beschäftigte: 9.000 Euro
- bis max.10 Beschäftigten: 15.000 Euro
Den Antrag können Sie hier stellen. Beachten Sie, dass es aktuell lange dauern kann, bis Sie an der Reihe sind.
Hinweis: Die Soforthilfen des Bundes können nur für laufende Betriebskosten wie Mieten, Betriebskredite, Leasingraten usw. genutzt werden.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Der Antrag auf die Corona-Soforthilfe aus Berlin erfolgt ausschließlich digital. Dazu benötigen Sie folgende Informationen bzw. Unterlagen:
- Name, Adresse, PLZ, Rechtsform
- Ausweisdokumente
- Bankverbindung
- Steuer-ID
Den Antrag müssen Sie dann unter dem o.g. Link stellen. Die Handhabung ist dabei selbsterklärend. Sollten Sie dennoch Fragen haben, können Sie sich an die auf der Webseite genannten Ansprechpartner wenden.
Bürgschaftsprogramm
Die Bürgschaftsbank Berlin hat für Unternehmen, die durch die Coronakrise betroffen sind, die maximale Bürgschaftssumme auf 2,5 Mio. Euro verdoppelt. Folgende Angaben und Unterlagen benötigt dabei die Bürgschaftsbank Berlin:
- kurze schriftliche Einschätzung, warum das Unternehmen durch die Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten ist
- Jahresabschlüsse bzw. EÜR der Jahre 2017 und 2018
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen 2019
- Übersicht laufender Kredite
- Ermittlung des Kreditbedarfs für die nächsten 12 Monate inkl. Liquiditätsplan
- Selbstauskunft
- Vorschlag für Eigenbeitrag der Gesellschafter