Vorsteuerverprobung
(1 Bewertungen)Mittels dieser Berechnung überprüft das Finanzamt, ob die geltend gemachten Vorsteuerbeträge mit den Betriebsausgaben des Unternehmens übereinstimmen. Dies wird vorzugsweise bei Betriebsprüfungen durchgeführt, um Steuerhinterziehung bzw. Schwarzgelder aufzudecken. Mögliche Fehlerquellen können in der versehentlichen Erfassung von Abzugsbeträgen oder einer nachträglichen Stornierung von Rechnungen liegen. Eine Abstimmung der Konten durch den Unternehmer ist eine vorbeugende Methode, um dem Vorwurf eines Betrugsversuchs entgegenzuwirken. Die Vorgehensweise ist verhältnismäßig einfach. Der Unternehmer addiert alle Aufwandskonten, also alle verbuchten Betriebsausgaben. Weiterhin sind dieser Summe geleistete Anzahlungen sowie Käufe des Anlagevermögens mit Vorsteuerabzug (bspw. Pkws, Maschinen etc.) hinzuzufügen. Aus dem so entstehenden Betrag ist die abzugsfähige Vorsteuer zu ermitteln. Dieser Betrag ist mit den Vorsteuerkonten der Buchführung zu vergleichen.
Beispiel:
Konto Telefon: 100 EUR (netto)
Konto Benzin: 500 EUR (netto)
Konto Fachzeitschriften 150 EUR (netto)
1. Summe mit 16% Vorsteuersatz 600 EUR
2. Summe mit 7% Vorsteuersatz 150 EUR
Daraus resultierende Vorsteuer:
1. 96 EUR (bei 16% Umsatzsteuer)
2. 10,50 EUR (bei 7% Umsatzsteuer)
Vergleich mit den auf den Vorsteuerkonten gebuchten Beträgen:
1. Auf dem Konto Vorsteuer 16% wird ausgewiesen: 96 EUR
2. Auf dem Konto Vorsteuer 7% wird ausgewiesen: 10,50 EUR
Ergebnis: Die Vorsteuerverprobung hat zu keinerlei Beanstandungen geführt.
Ergeben sich aus dieser Verprobung Abweichungen, so ist auf ein Rechen- oder Tippfehler zu schließen. Im schlimmsten Fall handelt es sich um vorsätzliche Steuerhinterziehung. Vgl. auch Umsatzsteuerverprobung.
Benutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
Artikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
Häufig gelesen
Kleingewerbe
Als Kleingewerbe werden umgangssprachlich insbesondere die Unternehmen bezeichnet, die die Kleinunte...
Gründungszuschuss
Seit dem 01.08.2006 können Arbeitslose für die Gründung eines Unternehmens im Haupterwerb einen Gr...
Kleinunternehmerregelung
Die Kleinunternehmerregelung schafft speziell für Kleinunternehmer Erleichterungen im Umsatzsteuer...
Nebengewerbe
Unter einem Nebengewerbe ist ein angemeldetes ...
Kleinunternehmer
Als Kleinunternehmer bezeichnet das Umsatzsteuergesetz alle selbständigen oder gewerblich Tätigen,...
Zuletzt geschrieben
AdSense
AdSense ist ein Werbeprogramm von Google, mit dem man relativ einfach Werbung in die...
Partnerprogramm
Mittels eines Partnerprgramms können Webseitenbetreiber durch die Vermittlung von Verkäufen an and...
Wareneinkauf
Da Momentan kein Text zum Stichwort Wareneinkauf vorhanden ist, sehen Sie sich doch das Video ersa...
Review
Das englische Wort Review, was auf deutsch und im redaktionellen Sinne so viel wie Nachschau,...
Gehaltsnachweis
...
Das könnte Sie auch im Magazin interessieren
Interessantes aus dem Ratgeber
Interessantes aus den Vorlagen
Top bewertet im Lexikon
Über den Autor



- Torsten Montag
- Ich bin Dipl. Betriebswirt, zugelassener eCommerce-Berater der KfW-Bank und Experte im Bereich Suchmaschinenoptimierung sowie Geld verdienen im Internet.
NEU: Mein Videocast
Ich betreibe seit kurzem unter GründerlexikonTV auf youtube einen Channel. Dort werden nicht nur fachliche Videos zu sehen sein, sondern auch unregelmäßig ein Videocast zum eCommerce und Geld verdienen im Internet von mir veröffentlicht. Sei dabei, mach mit und lerne von meinen Fehlern und Erfahrungen.
Weitere interessante Webprojekte:
Lexikon der Betriebsausgaben
Betriebswirtschaft satt
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen