Gewerbeschein und/oder Reisegewerbekarte
(3 Antworten)Hallo!
Vielen Dank für dieses tolle Forum.
Hier meine Frage:
Ein Gewerbeschein ist vorhanden, allerdings nur für den Online Handel ausgestellt.
Nun ruht der Online Handel , da es sich wegen zahlreichen rechtlichen Lücken bei Ebay und für einen Online Shop im Moment nicht lohnt.
Nun würde ich aber gerne auf Flohmärkten und Messen verkaufen.
Eine Anfrage beim Gewerbeamt wurde wie folgt beantwortet:
es kommt darauf an, wie oft und welchen Wochentagen Sie die Neuware
verkaufen möchten.
Sonntags und feiertags sind die Trödelmärkte in der Regel vom Ordnungsamt
festgesetzt und somit ist keine Reisegewerbekarte erforderlich sondern eine
Gewerbeanmeldung "Markthandel auf festgesetzten Märkten" bei der
Gewerbemeldestell (Bürgerdienste). Ob der Trödelmarkt festgesetzt ist,
können Sie bei dem jeweiligen Veranstalter erfahren.
Möchten Sie die Ware an anderen Werktagen (Montag bis Samstag) und
außerhalb von Dortmund anbieten, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.
Diese ist erlaubnispflichtig. Eine einmalige Verwaltungsgebühr von 260,00 €
(bis zu drei Warengruppen) oder 315,00 € (Waren aller Art) wird nach
Antragstellung fällig.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Reicht es nun aus, den Gewerbeschein zu erweitern mit "Markthandel auf festgesetzten Märkten"?
Dann kann ich aber nur in meiner Stadt verkaufen so wie die es geschrieben haben.
Ist es denn zwingend Notwendig, eine Reisegewerbekarte zu beantragen wenn man Sonn- und Feiertags auf Flohmärkten in anderen Städten verkaufen möchte?
Ich bin da gerade etwas verwirrt.
Danke für eure Hilfe und viele Grüße
Michael
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Hallo Michael,
Reicht es nun aus, den Gewerbeschein zu erweitern mit "Markthandel auf festgesetzten Märkten"?
in deinem Fall reicht eine Anmeldung eines Reisegewerbes, um auch auf Trödelmärkten oder anderen Marktplätzen verkaufen zu können.Dann kann ich aber nur in meiner Stadt verkaufen so wie die es geschrieben haben.
das Reisegewerbe kein auch außerhalb von Dortmund ausgeübt werden, ich würde mich diesbezüglich nochmal persönlich beim Gewerbeamt erkundigen. Bei uns ist es zumindest so, dass das Reisegewerbe mich berechtigte mit meinem Fahrzeug überallhin zu fahren und meine waren dort zu verkaufen. Ob ich auf den Märkten einen Stand bekomme steht auf einem ganz anderen Blatt, denn das ist mit dem Betreiber der Märkte zu klären, nicht mit dem Gewerbeamt. Wenn das die selbe Person oder dieselbe Stadt ist, war das Zufall.Ist es denn zwingend Notwendig, eine Reisegewerbekarte zu beantragen wenn man Sonn- und Feiertags auf Flohmärkten in anderen Städten verkaufen möchte?
wenn man sich nicht strafbar machen möchte, würde ich das schon machen. Das Reisegewerbe ist das Äquivalent zum stehenden Gewerbe und das Welt ja auch jeder ein, der ein Handwerk oder eine Dienstleistung verkaufen oder anbieten möchte.Kommentar schreiben
Kommentare
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Danke Thorsten für die Ausführungen.
Dann muss ich mal vorbeischauen beim Gewerbeamt, wie das denn nun genau gehandhabt wird.
Noch kurz:
kann die Reisegewerbekarte zusätzlich zu dem Gewerbeschein beantragt werden, oder ersetzt diese den Gewerbeschein?
Aber das denke ich werden die mir dort bestimmt sagen können.
Danke für die Infos.
Kommentare
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kann die Reisegewerbekarte zusätzlich zu dem Gewerbeschein beantragt werden, oder ersetzt diese den Gewerbeschein?
Bei uns ist das Formular genau das selbe. Es wird nur bei Reisegewerbe ein zusätzliches Kreuz gemacht. Das Ganze ist aber die Gewerbeanmeldung. In dem Fall ist die Reisegewerbekarte der Gewerbeschein.
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