Corona-Soforthilfe: Bürgschaften + Zuschüsse Brandenburg
Neben den bundesweit verfügbaren Programmen wie KfW-Kredite oder Möglichkeiten zu Kurzarbeit sowie Stundung und Reduzierung von Steuervorauszahlungen, hat das Land Brandenburg noch einige Zusatzprogramme aufgelegt. So gibt es beispielsweise eine Corona Soforthilfe bis 60.000 Euro. Was Brandenburg im Zuge der Coronakrise für Hilfsmaßnahmen aufgestellt hat, erfahren Sie in diesem Artikel.

Inhaltsverzeichnis
Corona Soforthilfe Brandenburg
Die Corona Soforthilfe Brandenburg hilft Unternehmen, die durch die Coronakrise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Die Zuschüsse sollen dabei den Liquiditätsbedarf von Gewerbetreibenden und Freiberuflern decken. Fördergeber ist das Land Brandenburg. Die weiteren Eckdaten finden Sie in der folgenden Übersicht:
- Wer? Gewerbliche Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe bis 100 Mitarbeiter (einige wenige Berufsgruppen sind jedoch ausgenommen); Sitz muss in Brandenburg vorhanden sein.
- Was? Ein teilweiser finanzieller Ausgleich der Schäden, die direkt durch die Coronakrise entstanden sind.
- Wie? Die Soforthilfe ist ein einmaliger Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Wie hoch ist die Soforthilfe aus Brandenburg?
Die Soforthilfe ist ein einmaliger Zuschuss, den der Empfänger nicht zurückzahlen muss. Die Höhe ist dabei gestaffelt nach der Anzahl der Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente = VZÄ). 1 VZÄ entspricht dabei 40 Wochenstunden. Die Staffelung sieht wie folgt aus:
- Bis zu 5 Erwerbstätige: 9.000 Euro
- Bis zu 15 Erwerbstätige: 15.000 Euro
- Bis zu 50 Erwerbstätige: 30.000 Euro
- Bis zu 100 Erwerbstätige: 60.000 Euro
Bei den hier genannten Zuschüssen handelt es sich um Obergrenzen. Die Höhe der geleisteten Soforthilfe darf den tatsächlich entstandenen Schaden nicht übersteigen.
Wie erfolgt das Antragsverfahren?
- Antrag herunterladen, ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben
- Vollständig ausgefüllten Antrag per Mail oder per Post an die Investitionsbank Brandenburg versenden
- Für die Legitimation benötigt die ILB weitere Unterlagen wie die Kopie des Personalausweises (Details entnehmen Sie bitte dem Antrag)
Bürgschaften
Abgesehen von den Soforthilfen können Unternehmen auch Bürgschaften bei der Bürgschaftsbank Brandenburg beantragen. In Zusammenarbeit mit dem Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium wurden weitreichende Maßnahmen abgestimmt. Die Rahmenbedingungen sehen wie folgt aus:
- Anhebung der maximalen Bürgschaftssumme auf 2,5 Mio. Euro
- Höhere Rückbürgschaft des Bundes und dadurch höhere Risikoübernahme
- Weitere Maßnahmen zur schnelleren Bearbeitung und Abwicklung der Anträge
Die Bürgschaftsbank Brandenburg hilft auch bei weiteren Maßnahmen, wie Liquiditätshilfen durch die KfW oder den Landesförderinstituten.
Hilfen durch die Wirtschaftsförderung Brandeburg
Für Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten bietet die Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) weitere Hilfen. Die WFBB hilft dabei nicht nur bei akuten finanziellen Herausforderungen, sondern auch bei Problemen durch unterbrochene Lieferketten, Bedarf an Mitarbeitern usw. Betroffene Unternehmer können sich hier an die WFBB wenden.
Hier erhalten Sie weitere Informationen: Coronahilfen aller Bundesländer in der Übersicht.