Am von Torsten in kurz notiert geschrieben und am 06.09.2023 um 09:39 aktualisiert
Ab 2020 verfassungswidrig

Abschaffung des verfassungswidrigen Solis

Ab 2021 soll der Solidaritätszuschlag für 90% der Bevölkerung abgeschafft werden, ab da ist er aber sowieso verfassungswidrig. Was zudem kaum einer sieht: Die Regierung hat viele kleine Schlupflöcher eingebaut, wodurch viele Bürger auch weiterhin den vollen Soli zahlen müssen. Bereits im Jahr 2006 wurde das Verfassungsgericht vom BdSt angerufen, um die Verfassungsmäßigkeit zu prüfen. Immerhin wurden 2019 rund 19 Milliarden Euro damit eingenommen. Der Staat will natürlich weiterhin nicht darauf verzichten.

Solidaritätszuschlag wird abgeschafft
Angela Merkel, die große Gönnerin?
© geralt / pixabay.com

+++ Update vom 16. November 2020 +++

Ab 2021 soll der Solidaritätszuschlag nun für rund 90 Prozent der Bevölkerung abgeschafft werden. Hier die Eckdaten:

  • Jährliche Freigrenze für Alleinstehende von 16.956 Euro
  • Freigrenze für Verheiratete liegt bei 33.912 Euro
  • Für Bruttoeinkommen zwischen rund 74.000 und 110.000 Euro gibt es eine Milderungszone, für sie gilt weiterhin ein Soli, der Schrittweise wächst
  • Ab rund 110.000 Euro Bruttoeinkommen im Jahr gilt der volle Soli weiterhin
  • Anleger, die Einnahmen aus Zinsen, Dividenden, Kursgewinne usw. haben müssen auch weiterhin den vollen Soli zahlen
  • Auch für Unternehmer, die der Körperschaftsteuer unterliegen, gibt es keine Änderungen, sie zahlen weiterhin

Die Freigrenze bezieht sich auf die Höhe der Einkommensteuer. Wer also ab 2021 mehr als rund 17.000 Euro Einkommensteuer zahlt (das ist ungefähr ab einem Bruttoeinkommen von 74.000 Euro der Fall), muss weiterhin den Soli zahlen, zumindest teilweise. Ab rund 110.000 Euro Jahres-Bruttoeinkommen fällt auch weiterhin der volle Soli an.

Verschiedene Verbände und auch Parteien haben bereits angekündigt zu klagen, da der Solidaritätszuschlag in der Form ab 2021 unter anderem gegen den § 3 des Grundgesetzes verstößt, in dem der Grundsatz der Gleichbehandlung enthalten ist. Es gibt keine stichhaltigen Gründe, warum der Solidaritätszuschlag nicht für alle abgeschafft wird. Es fehlt jegliche Grundlage, warum beispielsweise Rentner, die Zinseinnahmen haben, weiterhin den vollen Soli zahlen müssen. Oder eine kleine GmbH ebenfalls weiterhin der vollen Soli-Zahlung unterliegt.

Abschaffung des Soli's für 2020 war im Gespräch

Durch die Corona-Krise war die Abschaffung des Solidaritätszuschlages für 2020 bereits im Gespräch. Das hätte sowohl Angestellte als auch die Unternehmen entlastet, denn der Soli fällt sowohl für Körperschaft- als auch für Einkommensteuer an. Allerdings konnten sich die regierenden Parteien nicht dazu durchringen und beschlossen dagegen eine zeitweise Senkung der Umsatzsteuer, landläufig als Mehrwertsteuer bezeichnet. War das sinnvoll?

Im Durchschnitt geben die Deutschen rund 330 Euro im Monat für Lebensmittel aus. Durch die Senkung der Mehrwertsteuer ergibt dies eine Ersparnis von sage und schreibe knapp 40 Euro - für ein halbes Jahr! Selbst wenn die Ersparnis doppelt so hoch ist, man kauft ja nicht nur Lebensmittel, so kostete das die gebeutelten Händler dennoch nochmal rund 2,25 Milliarden Euro, wie ein Gutachten der FDP ermittelte.

Wenn die regierenden Parteien dagegen, wie unter anderem von der FDP gefordert, den Solidaritätszuschlag ab Juli 2020 rückwirkend für das Jahr 2020 gestrichen hätte, hätte eine alleinstehende und kinderlose Person mit einem monatlichen Bruttogehalt von 2.500 Euro im Juli eine Einmalzahlung von 112 Euro bekommen und dann jeden Monat 16 Euro mehr in der Tasche gehabt. Aber das wäre wohl zu viel der Großzügigkeit gewesen.

Olaf Scholz zeigt hier auf eindrucksvolle Weise, wie man "mit Wumms aus der Krise" kommt.

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Ursprünglicher Artikel

Berlin, 08. Februar 2018 - Die neue wahrscheinliche Koalition aus CDU/CSU und SPD hat die schrittweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags beschlossen. Welche ein Geschenk an die Bürger! Dabei wäre dieser ab dem Jahr 2020 ohnehin verfassungswidrig. Dass die Einnahmen aus dem Soli schon längst nicht mehr allein dem “Aufbau Ost” zukommen, ist kein Geheimnis mehr. Praktisch wird damit alles mögliche finanziert.

Zwar muss es einen konkreten Anlass für eine solche Ergänzungsabgabe geben. Allerdings ist die Mittelverwendung nicht zweckgebunden. Über den aktuellen Länderfinanzausgleich findet sowieso keine Umverteilung mehr von West nach Ost statt, sondern “kreuz und quer”.

Aufbau Ost gibt es praktisch nicht mehr

Finanziell gut stehende Bundesländer müssen strukturell schwächeren Regionen finanzieren. Im Gesamtbild ist daher tendenziell eher eine Süd-Nord Umverteilung zu beobachten. Am 31. Dezember 2019 laufen sowohl das Finanzausgleichsgesetz als auch das Maßstäbegesetz aus. Beide Gesetze sind die Grundlage für den Länderfinanzausgleich sowie für den Solidarpakt II Aufbau Ost. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier äußert sich deswegen dahingehend, dass der Soli ab 2020 ohnehin verfassungswidrig ist.

Und das verkaufen Politiker als “Entlastung der Bürger”. Dabei greifen sie nur dem vor, zu dem sie wahrscheinlich sonst gerichtlich gezwungen wären. Die Pläne der Koalition sehen darüber hinaus aber keine allgemeine Entlastung vor. Die gut verdienenden Unternehmer und Selbstständigen müssen weiterhin den Soli zahlen. Ab einem Jahresbruttoeinkommen von etwa 70.000 Euro muss der Soli dennoch gezahlt werden.

Übrigens: Häufig liest man, dass der Solidaritätszuschlag 1991 eingeführt wurde, um den Aufbau Ost zu finanzieren. Das ist so nicht richtig. Laut Wikipedia, wurde er zwar 1991 eingeführt, aber zur Finanzierung der Ausgaben des zweiten Golfkriegs. Erst im Jahr 1995 wurde er, nach 2-jähriger Pause, zur “Finanzierung der Deutschen Einheit” wieder erhoben.

Auch interessant: Der Solidaritätszuschlag ist Teil der Einkommensteuer und hat deshalb einen Einfluss darauf, wie viel Steuern Sie als Unternehmer auf Ihren Gewinn Zahlen müssen.

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Gründerlexikon.de-Autor: Torsten
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.

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