Kontokorrentkredit
Der Bankkunde kann mit dem Kreditinstitut einen Überziehungskredit (bei Privatkonten Dispositionskredit oder kurz Dispo) vereinbaren, so dass bis zu einem bestimmten Kreditlimit das Konto überzogen werden kann. Dafür sind in Abhängigkeit von der Inanspruchnahme entsprechend vereinbarte Zinsen und Provisionen zu zahlen. Die Zinsen und Gebühren sind in der Regel wesentlich höher als bei einem Darlehen oder Existenzgründerdarlehen. Ein Kontokorrentkredit kann auch mit Lieferanten vereinbart werden, so dass die gelieferte Ware zu einem späteren Zeitpunkt gezahlt werden muss. Der dadurch entstandene Liquiditätsspielraum ist mit dem eines Kontokorrentkredites vergleichbar. Vgl. Kontokorrentkonto
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letzte Änderung: 07.05.2010 Aufrufe: 4102
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