Kammer

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Eine Kammer ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Den entsprechenden Kammern sind bestimmte Berufsgruppen oder Branchen angeschlossen. Die einzelnen Kammermitglieder werden von der Kammer vertreten, überwacht und beraten. Die vertraglichen Beziehungen zu den Auszubildenden werden ebenfalls über die Kammern geregelt. Selbstverständlich können Bürger über die zuständige Kammer Beschwerde bezüglich eines bestimmten Unternehmens einreichen. Die Mitgliedschaft in einer Kammer ist in der Regel beitragspflichtig. Handwerker sind nach der Anmeldung ihres Gewerbes Pflichtmitglieder in der Handwerkskammer ( HWK). Alle anderen Unternehmer sind in der IHK Pflichtmitglieder. Mit Ausnahme weniger freier Berufe (Steuerberater, Ärzte etc.) sind freiberufliche Unternehmer nicht verpflichtet einer Kammer beizutreten.

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