nochmalige Förderung für Existenzgründung

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hatte mich am 15.05.2007 selbständig gemacht.Bedingt durch eine Rehakur während der davorliegenden Arbeitslosigkeit ,bekam ich die Fördermittel zur Existenzgründung nicht vom Arbeitsamt sondern von der Deutschen Rentenversicherung.Leider musste ich mein Gewerbe am 08.01.2009 wieder abmelden.Da ich in eine freiwillige Arbeitslosenversicherung eingezahlt hatte,habe ich nun noch Anspruch auf ALG bis zum 30.12.2009.Nun habe ich eine sehr gute Möglichkeit wieder eine ( ganz andere ) freiberufliche Tätigkeit aufzunehmen.Frage.Obwohl seit der letzten Förderung noch keine 2 Jahre vergangen sind,könnte mich doch jetzt die Agentur für Arbeit neu fördern,da die letzte Förderung von der DRV war.Gibt es da eine Antwort??

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Antworten

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    Hi, dazu haben wir gerade einen Artikel geschrieben:

    Erneuter Gründungszuschuss erst nach zweijähriger Unterbrechung der Selbstständigkeit

    Jedoch wird hier nciht geklärt, was mit der DRV ist und ob hier auch 2 JAhre nötig sind. Ich kann nur empfehlen, bei der Rentenversicherung besser beim Arbeitsamt nachzufragen. Wäre schön, wenn du dann hier eine Antwort schreibst.

    Aus dem Bauch heraus müsste es gehen, da eine andere Tätigkeit.


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    Hier steht auch einiges muss aber erst bei der BA anrufen, komme dazu aber erst mitte nächster Woche.


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    Danke für die schnelle Antwort.Anfrage beim Arbeitsamt läuft.Man konnte mir spontan auch dort erstmal keine sichere Antwort geben,sollte mich noch einige Tage gedulden


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    ich habe auch dazu ein paar Fragen:

    - zählt für die 24 Monate Frist der Beginn oder Ende des bisherigen Förderzeitraumes?
    - muss man bei einem nach 2 Jahren wiederholten Gründungszuschuß-Antrag einen anderen Wirtschaftszweig wählen? (weil ansonsten der Antrag abgelehnt wird?)


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