KU Schätzung zu niedrig
(2 Antworten)Hallo Allerseits,
folgendes KU Problem hatte ich schon in einem anderen Forum gepostet, leider war dieses Forum nicht so aktiv wie dieses hier, daher ein zweiter Anlauf:-)
Sachverhalt:
- Anmeldung eines Kleinunternehmens zum 01.01.2008
- geschätzter Umsatz des Jahres 2008 kleiner 17.500,-- €
- durch unerwartet gute Geschäfte bis jetzt einen Umsatz von 35.000,-- €
- ansonsten liegen nur Lohneinkünfte vor
Frage:
Kann mir das FA nachträglich für das Jahr 2008 die Anwendung der KU Regelung verwähren?
Ich komme mit dieser Frage nicht wirklich weiter, da dieser Sachverhalt in den meisten Faqs/Erklärungen nicht oder nur ganz am Rande behandelt wird. Meines Erachtens habe ich im Bezug auf die KU Regelung nichts zu Befürchten, da die Anwendung im Gründungsjahr lediglich auf die Schätzung im steuerlichen Erfassungsbogen anknüpft. Die Schätzungen waren Anfangs des Jahres korrekt, da ein Großteil der Umsätze aus Folgeaufträgen resultiert. Klar ist natürlich auch, dass ab dem Jahr 2009 die Regelbesteuerung greift.
Vielleicht kann mir ja jemand der Experten weiterhelfen...
Vielen Dank dafür im voraus
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Hallo,
nein kann es nicht. In den Umsatzsteuerrichtlinien zum § 19 UStG steht sinngemäß, dass der Umsatz im Gründungsjahr geschätzt werden kann. Liegt die Schätzung unter 17.500,- kann der Unternehmer die Kleinunternehmerregelung anwenden. Die Anwendung kann im Folgejahr nicht einfach rückwirkend rückgängig gemacht werden.
Für 2009 ist die KMU dann nicht mehr anwendbar, weil der Umsatz im Vorjahr über 17.500,- EUR lag.Kommentar schreiben
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Jo, dem ist nix hinzuzufügen. Mein Tipp:Man sollte ab einem bestimmten Risiko einen Steuerberater haben und auch befragen.
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