Kleinunternehmer (nebenberuflich) - Wareneinkauf Ausland + Steuererklärung
(1 Antwort)Hallo,
ich möchte nebenberuflich ein Kleingewerbe anmelden und bei eBay Artikel verkaufen.
Ich werde auch den Umsatz von 17.500 Euro nicht überschreiten und auch im nächsten Jahr nicht die 50.000 Euro.
Ich muss ja eine E/Ü Rechnung machen zum Ende des Jahres erstellen. Sollte kein Problem darstellen.
Wie sieht es da aber aus, wenn ich Ware aus dem Ausland (UK) kaufe und in D. weiter verkaufe, muss ich da etwas bei der E/Ü Rechnung beachten?
Ich erstelle ja beim Verkauf auf eBay eine Rechnung, wo aber keine MwSt. ausgewiesen ist.
Wenn ich aber nun die Steuererklärung machen muss, wird der Gewinn, den ich erziehle auf mein reguläres Einkommen dazu gerechnet oder muss ich ein Kleingewerbetreibener eine eigene Steuererklärung machen und als Privatperson die normale Einkommensteuererklärung?
Der Gewinn aus meinem Kleingewerbe wird aber auf jeden Fall versteuert?
Viele Grüße
Daniela
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Hi daniela,
Wie sieht es da aber aus, wenn ich Ware aus dem Ausland (UK) kaufe und in D. weiter verkaufe, muss ich da etwas bei der E/Ü Rechnung beachten?
in der EÜR nicht unbedingt, aber diese Einkäufe müssen in der Umsatzsteuererklärung
Würde da mal mit einem Steuerberater sprechen.
Hier mal lesen:
Mit einem Onlinesteuerberater Steuerberatungskosten sparenwird der Gewinn, den ich erziehle auf mein reguläres Einkommen dazu gerechnet
genau, alle Einkommen (Angestelter und Unternehmer) werden dann zusammengerechnet, der Gesamtbetrag der Einkünfte. Das wird dann versteuert.
Onlinerechner zur Einkommensteuer
Vom Gewinn zur Einkommensteuer
Wann muss ich eine Einkommensteuererklärung abgeben? FAQ 23
Wie viele Steuern muss ich auf meinen Gewinn bezahlen? FAQ 30
Sollte als Lesestoff erst mal reichenKommentar schreiben
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