Kleinunternehmen als Studentin / Handwerkskammer / Namensgebung
(3 Antworten)Hallo,
ich studiere zur Zeit noch aber möchte nebenbei mein eigenes kleines Unternehmen gründen. Ich möchte Taschen produzieren und verkaufen.
1. Muss ich dafür zwangsläufig in die Handwerkskammer eintreten bevor ich das Gewerbe anmelde?
2. Was muss ich bei der Namensgebung meiner Firma beachten?
Danke schonmal,
Heike
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Hallo,
1. Muss ich dafür zwangsläufig in die Handwerkskammer eintreten bevor ich das Gewerbe anmelde?
"Warum auf direktem Weg ans Ziel, wenn's auch einen Umweg gibt."
Ein Anruf bei einer Handwerkskammer löst ihr Problem durch die richtige Stelle.
Die können Ihnen auch Auskunft darüber geben, ob Sie ohne Meisterbrief überhaupt die beabsichtigte handwerkliche Tätigkeit - sofern diese überhaupt als solche einzustufen ist - ausüben dürfen.2. Was muss ich bei der Namensgebung meiner Firma beachten?
Da Ihr Unternehmen nicht ins Handelsregister eingetragen wird, hat es auch keine Firma.
Die Bezeichnung Ihres Unternehmens ist lediglich Ihr Geschäftsname, Werbeslogan, oder ähnliches.
Alle geschäftlichen Dokumente müssen zusätzlich Ihren vollen Vor- und Zunamen enthalten.
Gruß
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
http://www.steuernplusberatung.de
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Kommentare
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Hallo Heike ...
... zur zweiten Frage zuerst ...
...das Risiko bei der Wahl des Firmennamens liegt in der Verwendung bereits auf dem Markt eingeführter Namen und Marken. Im Zweifel müssen nach Jahren Werbeprospekte, Briefbögen, Visitenkarten, Leuchtreklame, Online-Portale, kurz alles was den Namen nach außen trägt, eingestampft werden. Durch die Neuregelungen im Markengesetz und die Abkopplung der Marke vom Geschäftsbetrieb erhöhen sich die Risiken.
Für Gründer, die ein umfangreiches und überregionales Vorhaben platzieren möchten, macht es Sinn, eine Markenrecherche durchführen zu lassen.
Grundsätzlich gilt, dass bei der Wahl des Firmennamens die Einbindung des eigenen personenstandsrechtlichen Namens mit oder ohne Vorname die geringsten Schwierigkeiten bereitet. Gegen die Führung eines entsprechenden Namens können Dritte in der Regel keine Einwände erheben.
Lediglich bei absolut gleicher Identität im Rahmen des HGB muss ein unterscheidbarer Zusatz angefügt werden.
Mit Blick auf eine rechtsberatende Auskunft, die hier nicht gegeben werden darf, möchte ich auf die Quelle hinweisen, unter der noch weiterführende Inhalte zu Firmen- und Makenrecht, firmenrechtliche Grundbegriffe und Anwendung von Sach- und Namensfirmen gegeben werden.
Existenzgründung - Fakten & Grundsätzliches - 2. Auflage - ISBN 978-3-938684-07-8
Hierin sind bereits alle wesentlichen Neuerungen enthalten, die ab dem Jahre 2008 gültig sind bzw. werden.
Inhalte zu diesem Titel können vorab unter http://www.uvis-verlag.de/uv5100.htm recherchiert werden.
... zur ersten Frage ...
wende Dich doch zunächst an die zuständige IHK. Alle IHKs haben zwischenzeitlich als erste Anlaufstelle für Gründerfragen ein Starter-Center eingerichtet. Hier kann man Dir auch gleich erklären, ob Du bei der Handwerkskammer oder eben bei der IHK aufgehoben bist. Desweiteren kannst Du hier auch Infos zum Firmennamen beziehen oder Dich auch über die Möglichkeit eines Gründerseminares informieren.
Jetzt wünsche ich dir viel Erfolg bei Deinen weiteren Recherchen und gutes Gelingen
Jürgen Arnoldd BDU/CMC
- http://www.uvis.de -
Kommentare
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Hallo Heike,
ich bin gerade auf deinen Beitrag gestossen und muss sagen, dass dieser von mir hätte stammen können. Ich bin auch Studentin und entwerfe nebenher eigene Kreationen, primär auch Taschen. Ich kann leider deine emailadresse nicht ersehen, aber vielleicht hast du ja Lust dich bezüglich eines Erfahrungsaustausches zu melden. Ich würde mich freuen
Liebe Grüsse
Anne
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