Kleingewerbe als Azubi
(1 Antwort)Guten Morgen,
wie oben ersichtlich, bin ich derzeit Azubi und ich möchte mir zusammen mit meiner Freundin, die sich im Studium befindet,
ein bisschen Geld nebenbei verdienen.
Das ganze soll allerdings nicht den Kinderfreibetrag von 7.008,00€ überschreiten.
Mein Nettolohn ist 502,58€ und der meiner Freundin ist 400,00€.
Wie möchten das Kleingewerbe gerne zusammen führen und wissen daher nicht ob der Gewinn der durch das Kleingewerbe erzielt wird dann durch Zwei geteilt werden kann
und wir somit nicht so schnell über den Freibetrag kommen.
Zählen am Ende des Jahres die Einnahmen oder der Gewinn?
Können wir waren im „Namen“ des Gewerbes einkaufen? z.B. Bürobedarf etc.?
Und kann man so den Gewinn unten halten?
Als Tätigkeit möchten wir gerne Webauftritte, Flyer & Plakate für andere Firmen, Schulen und Privatleute erstellen.
Außerdem möchte ich für bekannte Computer repetieren und deren Heimnetzwerk etc. einrichten.
Ich arbeite in der EDV-Abteilung eines mittelständigen Unternehmens, dass sonst nichts mit EDV zu tun hat.
Muss ich da meinen Vorgesetzten um Erlaubnis fragen?
Bestimmt hab ich noch mehr fragen aber die fallen mir gerade nicht ein.
Mit freundlichen Grüßen
Damibu
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Hallo ihr beiden,
der Gewinn der durch das Kleingewerbe erzielt wird dann durch Zwei geteilt werden kann
kann, der muss, denn das was ihr da vor habt nennt sich GbR. Mehr dazu in folgendem artikel:
Mit einer GbR (BGB-Gesellschaft) selbstständig machen, so geht'sZählen am Ende des Jahres die Einnahmen oder der Gewinn?
Es zählt der Gewinn, da das Einkommen entscheidend ist und das ist in diesem fall der gewinn zzgl. die anderen einkommensarten, wie bspw. gehalt minijob, doch da würde ich auf jeden fall noch mal bei der kindergeldkasse anrufen.Können wir waren im „Namen“ des Gewerbes einkaufen? z.B. Bürobedarf etc.?
Und kann man so den Gewinn unten halten?
Ja, das nennt sich Betriebsausgaben
Aber nun sorry, wisst ihr überhaupt was? das hört sich eher so an, wie schülerfirma. wenn ihr auf Rechnung arbeiten wollt, müsst ihr schon etwas ahnung vom kaufmännischen und den regeln dazu haben. Mein Tipp: Existenzgründerseminar.Muss ich da meinen Vorgesetzten um Erlaubnis fragen?
Ich will mich nebenberuflich selbständig machen, muss ich meinen Chef informieren? FAQ 2
Das Grundgesetz billigt jedem Deutschen das Recht auf freie Berufswahl zu. Solange man seinem Arbeitgeber keine Konkurrenz macht, ist die Erlaubnis vom Chef nicht notwendig. Natürlich sollte der Jungunternehmer seine Pflichten, dem Arbeitgeber gegenüber, nicht vernachlässigen. Wer während seines Urlaubs oder einer Krankschreibung arbeitet gefährdet seinen Arbeitsplatz ohnehin.
Noch ein Tipp: Lest mal mein E-Book, das ist gerade in der Version 2.0 neu erschienen. Kann nciht schaden
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