Jahresabschluß/Steuererklärung KLeinunternehmen

(2 Antworten)
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Hallo,

meine Freundin hat sich 06/2007 selbstständig gemacht.
Wirtschaftsjahr geht immer von Januar - Dezember.

Jetzt ist Zeit für den Jahresabschluß.

Könnt ihr uns weiterhelfen und sagen, ob wir diesen zum Finanzamt senden müssen???
Wir haben ja lediglich eine Einnahem/Überschuß- Rechnung mit sehr geringem Gewinn und fallen in die Kleinunternehmerregelung. Über die Vorsteueranmeldungen müßte das Finanzamt doch eigentlich sehen, dass wir weiter Kleinunternehmer bleiben, oder?

Die Buchführung machen wir selber, haben nur leider keine Ahnung wie es mit dem Jahresabschluß aussieht.

Danke für Eure Hilfe.
Grüße
Thomas und Simona

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Antworten

  • +0 -0

    Hi brangusis,

    danke für die Fragen.

    Könnt ihr uns weiterhelfen und sagen, ob wir diesen zum Finanzamt senden müssen???


    Sofern ihr als Kleinunternehmer auftretet, reicht eine formlose Einnahmen-Überschuss- Rechnung. Habt ihr mehr als 17.500 EUR Umsatz im Jahr, dann ist das amtliche Formular EÜR zu verwenden.

    Ein nicht amtliches Formular kann mit jedem vernünftigen Buchführungsprogramm erstellt werden. Wir empfehlen da immer die Software von Lexware.

    Über die Vorsteueranmeldungen müßte das Finanzamt doch eigentlich sehen, dass wir weiter Kleinunternehmer bleiben, oder?


    Eigentlich ja, aber es gibt nun mal die Umsatzsteuerjahreserklärung, in welcher ein spezieller Bereich für derartige Angaben existiert. Daher muss diese Erklärung auch einmal im Jahr ausgefüllt werden. Darüber hinaus fasst diese Erklärung sämtliche Daten und Zahlen des Jahres zusammmen, sollte sich am Jahresende noch mal was geändert haben (z.B. durch steuerliche Umbuchungen oder Sachverhalte, die in dem betreffenden Jahr berücksichtigt werden müssen), dann ist das schon sinnvoll.

    Die Buchführung machen wir selber, haben nur leider keine Ahnung wie es mit dem Jahresabschluß aussieht.


    Und genau das ist das Problem, die meisten wollen damit Geld sparen, haben aber keine Ahnung, denn Buchführung ist nicht wie Fernsehen schauen, das wird in einer Berufsausbildung mehrere Jahre gelernt, warum sollten es Existenzgründer in drei Wochen können? Auch die Software ist nur eine Hilfe, die Regeln muss man schon selbst beherrschen und bei unserem immer schwieriger werdenden Steuerrecht (vgl. Unternehmensteuerreform 200 sind nicht nur die Buchführungsregeln zu beachten, sondern auch die Steuerregeln und die Rechtsprechnung.

    Fazit:
    Betriebswirtschaftlich ist es Unsinn sich mit einer Sache zu beschäftigen, die man nciht kann, machen Sie lieber das, was sie können und lassen sie die anderen Sachen von Leuten machen, die das widerum beherrschen.

    Konzentrieren auf seine Kernkompetenz nennt man das.

    Trotzdem viel Erfolg weiterhin.


  • +0 -0

    Hallo,

    vielen Dank für Deine Antworten.

    Mit Deinen Hinweisen bzgl. der eigenen Führung der Buchhaltung verstehe ich Dich.
    Zum Glück habe ich die entsprechende Ausbildung kann kann diesen Part entsprechend abdecken.

    Wußte nur beim Jahresbescheid nicht so recht weiter.
    Da wir dieses Jahr unter den 17500 Euro liegen reicht also unsere Einnahmen/Überschuß- Rechnung auszudrucken und hinzusenden, ja?

    Ich find Eure Arbeit hier einfach KLASSE!!!!
    Ihr seid eine große Hilfe für uns.

    Macht weiter so, ganz großes Lob von mir.

    Grüße
    Thomas


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