Frage zur Ausgabeverrechnung
(1 Antwort)Hallo Leute
Bei mir geht es nun endlich los, ich habe mein kleinunternehmen angemeldet .
Das heisst ich habe die Gewerbeanmeldung erledigt und mich auf 4 unterschiedliche Bereiche, welche sich aber eigentlich ergänzen angemeldet.
Ich werde den Markt nun beobachten und mein Augenmerk dann der entsprechenden Sparte zuordnen.
Soviel mal vorab.
Um auf dem Markt einzusteigen habe ich nun einen Shop eröffnen und einen
Serverplatz angemietet und die Rechnungen als Ausgaben im Kassenbuch gebucht.
Büromaterialien welche ich bereits besitze nimm ich einfach so her.. das wären zB. 2 Mac und 1 Windowsrechner und so kleinzeugs wie Locher, linieale, stifte usw.
Meine Frage nun zum Schluss
Ich möchte eine Externe Festplatte kaufen und meine Geschäftlichen Daten zu sichern.
Kann ich diese Festpaltte als Büromaterial verbuchen oder muss ich diese wie zB einen PC für Onlinegewerbe auf 3 Jahre absetzen ?
Eine Beratung beim Steuerberater wird noch folgen, genauso wie ein Anwaltstermin wegen den AGB´s usw.
Wollte nur vorab das Kassenbuch am laufenden halten.
Gruss Jobo
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Antworten
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Hi Jobo,
Kann ich diese Festpaltte als Büromaterial verbuchen oder muss ich diese wie zB einen PC für Onlinegewerbe auf 3 Jahre absetzen ?
Wenn die externe Festplatte unter 150 EUR bei der Anschaffung liegt, dann kannst du sie als Bürobedarf oder sonstiger Betriebsbedarf buchen. Quasi ohne Abschreibung direkt als Betriebsausgabe. Zum Thema externe Festplatte hat bereits im anderen Forum der Steuerberater geschrieben. Sicher ganz hilfreich.
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